1 Euro Jobs & Fahrtkostenübernahme als Hartz IV Empfänger


Sie fragen sich ob die Legalität Ihres 1 Euro Jobs gewährleistet ist? Das Jobcenter soll die Fahrtkosten Ihres 1 Euro Jobs übernehmen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.


Folgen rechtswidriger Maßnahmen – 1 Euro Jobs


Dass viele der sogenannten Ein-Euro-Jobs nicht der gesetzlichen Anforderung der „Zusätzlichkeit“ entsprechen, war seit ihrer Einführung im Jahr 2005 bekannt. Niemand fühlte sich verantwortlich. Maßnahmeträger sahen die Legalität schon gewährleistet, wenn die Arbeitsgelegenheiten bewilligt waren. Die Jobcenter sahen dagegen die Verantwortung beim Maßnahmeträger. Nun haben beide Senate des BSG Klarheit geschaffen und auch die Entschädigung von ohne Rechtsgrund zu Ein-Euro-Jobs Herangezogene geregelt. (B 14 AS 101/10 R, B 14 AS 98/10 R; B 4 AS 1/10 R)


Fahrkostenübernahme bei 1 Euro Jobs


Eine weitere Entscheidung im Bereich der Eingliederungsleistungen hat geklärt, dass Fahrtkosten gemäß des SGB III gewährt werden müssen, wenn Maßnahmen i. V. m. dem SGB III durchgeführt werden. Dieses darf auch nicht durch den Verweis auf die „freie Förderung“ umgangen werden. (B 4 AS 117/10 R)