Google Rezensionen löschen — Anwalt für Reputationsschutz — Medienrecht — Fachanwalt Wildeck und RA Schulz

Negati­ve Bewer­tun­gen werfen nicht nur ein schlech­tes Bild auf Ihr Unter­neh­men, sondern schaden auch in wirtschaft­li­cher Hinsicht. Ich helfe Ihnen dabei, Ihren guten Ruf zu wahren sowie geschäfts­schä­di­gen­de Bewer­tun­gen endgül­tig zu eliminieren.

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Imanuel Schulz
Rechts­an­walt für Reputationsmanagement 
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne kosten­los und unverbindlich.
Kosten­los & unverbindlich
Bekannt aus folgen­den und weite­ren Medien:

Jede negati­ve Bewer­tung ist angreif­bar, mit der richti­gen juris­ti­schen Strate­gie. Ich kenne alle Tricks von und gegen Google und Co. 

Rechts­an­walt für Reputa­ti­ons­ma­nage­ment Imanuel Schulz

Google Rezen­sio­nen löschen – Deshalb zum Anwalt und nicht zur Agentur. 

Rechts­an­walt Schulz im Exper­ten­in­ter­view bei Galileo Pro7 für Dein-Ruf.de

Ihre Vorteile

Erfahrene Rechtsanwaltskanzlei

Wir bieten Ihnen erstklas­si­ge juris­ti­sche Exper­ti­se, um Ihr Recht wahrzunehmen.

Google Ranking positiv beeinflussen

Ein trans­pa­ren­ter Mix an Bewer­tun­gen gilt als eines der wichtigs­ten Quali­täts­kri­te­ri­en der Suchma­schi­ne Google.

Firmenrechtsschutz trägt die Kosten

Sofern Sie einen entspre­chend gestal­te­ten Firmen­rechts­schutz besit­zen, werden durch diesen die gesetz­li­chen Gebüh­ren erstat­tet, die für das Löschen der Google Bewer­tung entstehen.

Kostenfreie Erstberatung durch versierten Rechtsanwalt

Unser Beratungs­an­ge­bot zeigt Ihnen Möglich­kei­ten auf, um Google Rezen­sio­nen löschen zu lassen. So gewin­nen Sie deutlich an Reputa­ti­on. Jetzt kosten­frei beraten lassen.

Erfolgsquote von mehr als 90 Prozent

Wir wissen, wie sich Google Bewer­tun­gen löschen und Rankings verbes­sern lassen. Unsere Erfolgs­quo­te von über 90 Prozent spricht eine klare Sprache.

Unsere Preise

Erstbe­ra­tung und detail­lier­te Bewertungsanalyse
Kosten­los
Bewer­tung löschen lassen mit Rechtsschutzversicherung
Kosten­über­nah­me durch Rechtsschutzversicherung
Bewer­tung löschen lassen ohne Rechtsschutzversicherung
189€
netto

Nachteile ohne Anwalt

Kompli­zier­te Löschungsanfrage

Jedes Portal hat andere Melde­for­mu­la­re und eigene Richtlinien 

Unkor­ri­gier­ba­re Verfahrensfehler

Ein falscher Satz und die Bewer­tung ist nicht mehr löschbar 

Unsiche­re Erfolgsaussichten

Sie können selbst nicht einschät­zen, ob die Bewer­tung lösch­bar ist 

Niedri­ge Erfolgschancen

Bewer­tungs­por­ta­le reagie­ren oft nicht bzw. stellen sinnlo­se Fragen, deren Beant­wor­tung zu nicht korri­gier­ba­ren Fehlern führt. 

Zeitauf­wand

Als Unter­neh­mer sollten Sie sich auf Ihre Aufga­ben konzentrieren 

Unsiche­re Dauer

Google und Co. reagie­ren nicht oder versu­chen durch sinnlo­se Rückfra­gen das Verfah­ren zu verzögern 

Stress

Der Umgang mit der eigenen Bewer­tung ist oft mit emotio­na­lem Stress verbun­den. Daraus resul­tie­ren nicht mehr korri­gier­ba­re Fehler. 

RA Imanuel Schulz

Festpreis

Sie haben volle Kostenkontrolle 

Kosten­lo­se Erstberatung

Vor Auftrags­er­tei­lung bekom­men Sie alle Infor­ma­tio­nen über den Mandants­ab­lauf Strate­gie und Kosten 

Indivi­du­el­le Strategie

Wir erstel­len eine eigene Strate­gie für Ihr Bewertungsprofil 

Indivi­du­el­le Preise

Paket­prei­se sind bei vielen Bewer­tun­gen möglich 

Erfolgs­chan­cen

Bewer­tungs­por­ta­le reagie­ren auf unsere Beschwer­den. Wir kennen alle Tricks der Bewertungsportale 

Kosten­lo­se Deckungs­an­fra­ge bei der Rechtsschutzversicherung

Wir kämpfen um Ihre Kosten­zu­sa­ge bei der Versi­che­rung und kennen alle Ablehnungsgründe. 

Schnel­le Löschung

Wir tragen die richti­gen Argumen­te zum optima­len Zeitpunkt vor 

Spezia­li­siert auf Bewer­tun­gen — Anwaltsgarantie

Nur Anwälte kümmern sich um Ihre Bewer­tun­gen. Selbst Anwalts­kanz­lei­en verlas­sen sich auf uns. 

Nicht spezialisierte Anwälte

Bearbei­tungs­dau­er ist nicht vorhersehbar

Einar­bei­tung in kompli­zier­te Materie ist erforderlich 

Kosten­ri­si­ko

Stunden­ho­no­rar ist nicht vorher­seh­bar. Gesetz­li­che RVG Gebüh­ren liegen bei 887,03,- € für eine Bewer­tung (Streit­wert 10.000 €)

Oft Kosten auch bei fehlen­den Erfolgsaussichten

Selbst wenn die Löschung keine Aussicht auf Erfolg hat, hat der Anwalt Anspruch auf die Rechtsanwaltsvergütung 

Unklare Erfolgs­chan­cen

Bewer­tun­gen sind ein absolu­tes Spezi­al­ge­biet. Sie müssen sich auf das Fachwis­sen verlas­sen können. 

Hoher Zeitauf­wand

Neue Themen bedeu­ten auch für den Anwalt hohen Organisationsaufwand. 

Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen sind kompliziert

Der Anwalt muss den ersten Kampf mit der Rechts­schutz­ver­si­che­rung führen, um die Deckungs­zu­sa­ge zu bekom­men. Wir wissen genau, wie man die Kosten­zu­sa­ge der Rechts­schutz­ver­si­che­rung bekommt. 

Unsere Erfahrungen mit der Löschung von Google Bewertungen 

0 %
Erfolgsquote(Aktuelle Quote aus Q4 2019 der anony­men Bewertungen)
600 +
Gelösch­te Bewertungen
0
Jahre Erfah­rung

Zufriedene Mandanten

Inhaltsverzeichnis

“Wir wissen, welche juris­ti­schen Schrit­te nötig sind, um eine Löschung bei Google zu erzielen.”
Imanuel Schulz
Rechts­an­walt für Reputationsmanagement 

Imanuel Schulz: Ihr Rechtsanwalt, um Google Bewertungen löschen zu lassen

Unser Anspruch ist es, Ihren guten Ruf zu wahren – wir setzen uns ein, um nicht berech­tig­te Google Rezen­sio­nen löschen zu lassen.

Das Problem: Egal ob Sie als Arzt, Restau­rant­be­trei­ber oder Steuer­be­ra­ter aktiv sind, Google Bewer­tun­gen stellen stets ein wichti­ges Instru­ment zur Kunden­ak­qui­se dar. Poten­zi­ell Inter­es­sier­te erhal­ten somit auf einem Blick relevan­te Infor­ma­tio­nen. Entschei­den werden in Bruch­tei­len einer Sekunde getrof­fen. Eine negati­ve Bewer­tung ist daher viel mehr als bloß „schlech­te Presse“, sondern nimmt Einfluss auf Ihre wirtschaft­li­chen Potenziale.

Viele Google-User machen sich nicht die Mühe, negati­ve Bewer­tun­gen zu lesen. Statt­des­sen wird grund­sätz­lich gescannt und zwischen „guten“ sowie „schlech­ten“ Dienst­leis­tern diffe­ren­ziert. Einen Teil der Besucher verlie­ren Sie damit in Bruch­tei­len einer Sekunde. Wir verdeut­li­chen Ihnen, wie Sie gezielt mit negati­ven Bewer­tun­gen bei Google umgehen – und wann es sich lohnt, einen Anwalt zum Löschen der Google Bewer­tung zu beauftragen.

Echte Anwaltskanzlei

In unserer Kanzlei kümmern wir uns um Ihre Bewertungssorgen.

Ihr Bewer­tungs­pro­fil verbessern
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(Einfach den Regler verschieben)
Grundsätzlich: Kann ich eine negative Google Bewertung löschen lassen?

Aus unserer Erfah­rung wissen wir, dass etwa 2/3 aller 1‑Ster­ne-Bewer­tun­gen bei Google gelöscht werden können. Dies jedoch ist das Resul­tat entspre­chen­der Sachkennt­nis und Exper­ti­se, es erfor­dert ein geziel­tes Vorgehen.

Daraus folgt: Wer Google Bewer­tun­gen löschen lassen möchte, muss profes­sio­nell agieren und vorge­hen. Zwar verfolgt Google den Grund­satz, Bewer­tun­gen jegli­cher Couleur einen Raum zu bieten – dies jedoch führt dazu, dass übermä­ßig viele negati­ve Bewer­tun­gen ohne Berück­sich­ti­gung beibe­hal­ten werden. Wenn Sie selbst eine Löschung der Google Rezen­si­on einfor­dern, ist das mit Fehlern und anderen Fallstri­cken verknüpft. Etwa dadurch, dass Sie auf Behaup­tun­gen einge­hen, was den Schluss zulässt, dass gewisse Aspekte der Bewer­tung doch ihre Berech­ti­gung haben.

Wann kann ich eine Google Bewertung löschen lassen?

Meinungs­frei­heit ist ein hohes recht­staat­li­ches Gut, sie endet jedoch stets dort, wo andere geschä­digt oder zu Unrecht einge­schränkt werden. Auf Basis dieses Ansat­zes verfol­gen wir die Löschung einer Google-Bewer­tung. Hier geht es u.a. um

  • eine falsche Tatsachenbehauptung

oder

  • den Straf­tat­be­scheid der Belei­di­gung oder Verleumdung

geht.

Zugleich bietet Google ein gewis­ses Instru­men­ta­ri­um, nach welchen Regeln es statt­haft ist, Bewer­tun­gen zu löschen. Wir möchten einen Auszug daraus abbilden:

  • Spam, ausge­hen von unter­schied­li­chen Accounts
  • Anstö­ßi­ge oder als sexuell wahrge­nom­me­ne Inhalte
  • Offen­sicht­li­che Interessenskonflikte
  • Identi­täts­dieb­stahl
  • Nicht thema­tisch passen­de Google Rezensionen

Weitere Infor­ma­tio­nen dazu finden Sie hier:
https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=de&ref_topic=7422769

Tipp: Eine Google Bewer­tung löschen lassen bedeu­tet, die Beweis­last der Aussage auf den Bewer­ten­den zu proji­zie­ren. Diese Person muss Tatsa­chen­be­haup­tun­gen durch Belege bekräf­ti­gen und nachwei­sen. Reagiert Google im Zuge dessen nicht oder fällt eine Entschei­dung zu Ihren Unguns­ten, ergeben sich daraus ggfs. Schadenersatzansprüche.

Das genaue Vorgehen: Wie lassen sich Google Bewertungen löschen?

Ein beson­de­rer Fokus muss darauf liegen, Tatsa­chen­be­haup­tun­gen zu finden und diese klar zu benen­nen. Machen Sie dazu einen Screen­shot – das genügt uns, um eine erste Bewer­tung vorzu­neh­men. Im Anschluss daran prüfen wir die Aussa­gen im Kontext der Google-Richt­li­ni­en. Wir wenden uns unmit­tel­bar an Google, um die Google Rezen­si­on löschen zu lassen. Sofern der Suchma­schi­nen­be­trei­ber dieser Auffor­de­rung nachkommt, ist der Fall erledigt.

Überdurchschnitt­liche Erfolgsquoten

Unsere 90% Erfolgs­quo­te bei der Löschung von Google Bewer­tun­gen, haben wir uns durch jahre­lan­ge Erfah­rung erarbeitet.

Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Google Bewertung löschen lassen möchte?

Sie nehmen eigen­stän­dig Kontakt mit Google auf und beantra­gen die Löschung? In diesem Fall entste­hen keine Kosten. Aus unserer Erfah­rung wissen wir jedoch, dass die Reakti­on darauf häufig verzö­gert oder gar nicht erfolgt. Die Folge: Eine oder mehrere negati­ve Google-Bewer­tun­gen bleiben länger öffent­lich sicht­bar. Durch Beauf­tra­gung unserer Kanzlei entste­hen zwar Kosten, aller­dings wahren Sie dadurch die Chance, eine Google Bewer­tung zeitnah löschen zu können.

Zu den Kosten: Grund­sätz­lich orien­tie­ren sich unsere Kosten anhand des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG). Im Klartext bedeu­tet das, dass jede Löschung Sie 189 EUR netto kostet. Sofern weitere Aspekte zu prüfen sind, richtet sich der Streit­wert anhand der Schaden­er­satz­sum­me. Indivi­du­el­le Honora­re lassen sich in bestimm­ten Fällen ebenso vereinbaren.

Wichtig: Sofern eine Schaden­er­satz­kla­ge forciert wird, sind die anfal­len­den Kosten für Rechts­an­walt und Gericht vom Urheber der Rezen­si­on bzw. dessen Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu tragen.

Welche Erfolgschancen habe ich?

Aus langjäh­ri­ger Erfah­rung wissen wir, dass viele Google Bewer­tun­gen sich löschen lassen. Das LG Hamburg hat zudem mit Urteil v. 12. Januar 2018 zuguns­ten des Klägers entschie­den. Es ging darum, dass seitens Google eine Löschung der Bewer­tung abgelehnt wurde, argumen­tiert mit einem Fehlen der eigen­stän­dig aufge­stell­ten Gründe der Google-Richt­li­ni­en. Nach Auffas­sung des Gerichts hat der Kläger jedoch Anspruch auf eine Löschung einer negati­ven Google Bewertung.

Tipp: Holen Sie sich Hilfe vom Rechts­an­walt und übersen­den Sie uns alle relevan­ten Dokumen­te (Screen­shots, Schrift­wech­sel, etc.). Wir prüfen in Ihrem Namen und helfen Ihnen dabei, sich auf das Wesent­li­che zu fokus­sie­ren. Mithil­fe unserer juris­ti­schen Exper­ti­se wahren Sie die Chance, eine negati­ve Google Rezen­si­on erfolg­reich zu löschen.

Lassen sich alle Google Bewertungen löschen – auch solche, die rechtmäßig sind?

Wir wissen, dass jede Google Rezen­si­on juris­tisch angreif­bar ist. Unabhän­gig davon, es um eine Meinungs­äu­ße­rung oder eine anonym abgege­be­ne Bewer­tung ganz ohne Inhalt geht.

Wichtig: Über die Recht­mä­ßig­keit einer Google Bewer­tung hat weder der Rezen­sie­ren­de noch Google oder wir als Anwalts­kanz­lei zu befin­den. Auf Grund­la­ge des „Jameda-II“-BGH-Urteils v. 1. März 2016 (Az. IV ZR 34/15) geht es vielmehr um ein Prüfver­fah­ren. Google als Betrei­ber des Portals hat dafür Sorge zu tragen, dass Beschwer­den mittels eines Prüfver­fah­rens überprüft und behan­delt werden. Die Haftung liegt ab erfolg­ter Beschwer­de bei Google. Erst nach Ablauf der Prüfung ist eine genaue­re Einschät­zung möglich.

Daraus folgt: Jede Google Bewer­tung, die Sie löschen lassen möchten, ist poten­zi­ell angreif­bar. Wir legen größten Wert darauf, sauber juris­tisch zu argumen­tie­ren. Schließ­lich wird den meisten Bewer­ten­den die Tragwei­te ihrer Aktion eher nicht bekannt sein. Mit unserer Exper­ti­se überlas­sen Sie deshalb nichts dem Zufall. Wichtig zu wissen, dass auch ein gegne­ri­scher Anwalt erstmal nichts ändert. Die Beweis­last liegt weiter­hin beim Urheber der Bewer­tung. So einfach, wie Bewer­tun­gen „in die Welt gesetzt“ werden können, gelingt ein Prüfver­fah­ren mit Sicher­heit nicht.

Ihr Bewer­tungs­pro­fil verbessern
Machen sich Verfasser einer negativen Google Bewertung strafbar?

Das Risiko besteht, insbe­son­de­re mit Blick auf die in § 187 StGB definier­te „üble Nachre­de“. Der Bewer­ten­de muss den Nachweis erbrin­gen, dass alle behaup­te­ten Tatsa­chen wahr sind. Es ist daher denkbar, dass bei Fehlen dieser Nachwei­se ein straf­recht­lich relevan­ter Tatbe­stand vorliegt.

Ein Beispiel gefäl­lig? Der Bewer­ten­de schreibt, offen­bar in gewis­ser Absicht: „Die Praxis von Prof. Peters hat, meiner Auffas­sung nach, ein Hygie­ne­pro­blem.“ Solche Aussa­gen sind nicht vom Recht auf freie Meinungs­äu­ße­rung geschützt, denn sie stellen keine Meinung dar. Es muss bewie­sen werden. Der Jurist spricht dabei von einer meinungs­ba­sier­ten Tatsa­che. Um das zu unter­mau­en, wäre ein Foto beispiels­wei­se als Nachweis notwendig.

Ebenso wichtig: Negati­ve, zugleich auch anonyme Bewer­tun­gen ohne Inhalt sind lösch­bar. Nach dem oben bereits angespro­che­nen Urteil des LG Hamburg v. 12. Januar 2018 (Az. 324 I 63/17) haftet Google als Portal­be­trei­ber für anonyme Bewertungen.

Jedoch zu beach­ten: Von Google werden Bewer­tun­gen dann nicht gelöscht, wenn sich im Rahmen des Prüfver­fah­rens (Jameda-II-Richt­li­ni­en) ergibt, dass zuguns­ten des Bewer­ten­den zu entschei­den ist. In diesem Fall ist die Recht­mä­ßig­keit gegen­über Google erbracht. Der Bewer­ten­de muss Behaup­tun­gen nachwei­sen, ebenso wie den Kunden­kon­takt. Fotos, Rechnun­gen o.ä. sind typische Formen des Nachweises.

Erfolgschancen, um eine Google Bewertung löschen zu lassen – wie hoch sind diese? 

Das ist abhän­gig von der Bewer­tung als solche. In einigen Fällen ist eine offen­sicht­li­che Rechts­wid­rig­keit gegeben, etwa bei Schmäh­kri­tik oder einem Verstoß gegen die Google-Richt­li­ni­en. In anderen Fällen ist die Wahrschein­lich­keit sehr hoch, dass Tatsa­chen beweis­bar sind. Aus meiner Praxis­er­fah­rung weiß ich, dass der weit überwie­gen­de Teil der Google Rezen­sio­nen lösch­bar ist.

Rechtsschutz­versicherung

Nutzen Sie Ihre Firmen­rechts­schutz­ver­si­che­rung für die Löschung Ihrer Google Bewertung. 

Weshalb erfolgt keine Reaktion von Google auf eine Beschwerde ohne Anwalt?

Haben Sie schon einmal eine negati­ve Bewer­tung gemel­det? Das geschieht über das Flaggen­sym­bol. Doch in vielen Fällen dürfte es so sein, dass Google keine Reakti­on zeigt.

Das Problem: Nur dann, wenn Google direkt angeschrie­ben wird, gibt es eine Chance. Oftmals hängt es damit zusam­men, dass Google über das Formu­lar gesen­de­te Beschwer­den nicht relevant erach­tet oder eine falsche Beschrei­bung damit einher­geht. Ein Prüfver­fah­ren, als Grund­la­ge für das Löschen von Google Bewer­tun­gen, wird dann gar nicht in Gang gesetzt. Als Laie schrei­ben Sie zu viel, zu unpas­send und falsch. Ähnlich wie in der Straf­rechts­ver­hand­lung heißt dies, lieber den Gegner den Beweis erbrin­gen lassen, dass die Bewer­tung recht­mä­ßig sei. Das wird in den meisten Fällen nicht möglich sein.

Positive Google Bewertungen: Warum sind sie so bedeutsam?

Nicht nur aus der Verhal­tens­psy­cho­lo­gie, sondern auch der langjäh­ri­gen Praxis des Online-Marke­tings wissen wird: Positi­ve Bewer­tun­gen haben Einfluss auf das Ranking einer Websei­te in den Google SERPs. Vor allem dort, wo lokal gesucht wird, stechen positi­ve wie negati­ve Bewer­tun­gen hervor. Nach Moz, einem US-ameri­ka­ni­schen Consul­ting-Unter­neh­men, liegt die Einord­nung sog. „review signals“ in Bezug auf lokales SEO bei mehr als 15 Prozent.

Zu Ablauf und Dauer eines Verfahrens, um Google Bewertungen löschen zu lassen

Sie müssen davon ausge­hen, dass etwa zehn bis 14 Tage verge­hen, ehe Phase I des Prüfver­fah­rens abgeschlos­sen ist. Nach unserer Erfah­rung reicht dies bereits bei 4 von 5 Fällen, dass Google Bewer­tun­gen gelöscht werden. In Phase II des Prüfver­fah­rens geht es u.a. um eine Stellung­nah­me, der Bewer­ten­de muss u.a. Nachwei­se für Behaup­tun­gen liefern. Hierfür sind ggfs. weitere zwei Wochen einzuplanen.

Das dauert zu lange? Alter­na­tiv bietet sich eine einst­wei­li­ge Anord­nung an. Sie ist nach unserer Auffas­sung jedoch nur sehr selten notwendig.

Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Löschen der Google Bewertung?

Nein, denn ausschließ­lich recht­mä­ßi­ge Bewer­tun­gen sind relevant. Falsche Behaup­tun­gen, Verleum­dun­gen oder Tatsa­chen, die nicht beweis­bar sind und womög­lich von anony­men Usern stammen, fallen nicht unter das Recht auf freie Meinungs­äu­ße­rung. Sie schaden einem Unter­neh­men, es gilt sie effek­tiv zu bekämpfen.

Kostenlose Erstberatung

Wir beraten Sie kosten­los, wie wir Ihre Bewer­tun­gen löschen lassen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputa­ti­on wieder zu verbessern.

Was ist das richtige Verhalten, sobald eine negative Google Bewertung abgegeben wurde?

Das Inter­net ist voll von vermeid­li­chen Tipps und Tricks, um Google Rezen­sio­nen löschen zu lassen. Tatsa­che ist jedoch: Schwei­gen ist Gold, ähnlich wie im Straf­recht. Vermei­den Sie eine Antwort auf die Bewer­tung, versu­chen Sie keine Kontakt­auf­nah­me mit dem Bewer­ten­den oder zum Portal als solches. Wichtig zu wissen, dass nicht Sie sich vertei­di­gen müssen, sondern der Urheber der Bewer­tung. Je mehr Sie sagen, desto eher kann dies zu Ihren Unguns­ten ausfal­len – mit der höheren Wahrschein­lich­keit, dass eine Google Bewer­tung eben nicht gelöscht wird.

Warum Google Sie u.U. an der Nase herumführt

Bewer­tun­gen, gleich welcher Art, sind im Inter­es­se von Google. Je mehr Bewer­tun­gen es gibt, desto eher ist aus Sicht von Google eine Glaub­wür­dig­keit gegeben. Sicht­bar­keit als einer jener Fakto­ren sticht dabei heraus. Fakt ist, dass Tipps von Google, wie mit schäd­li­chen Bewer­tun­gen umzuge­hen ist, eher kontra­pro­duk­tiv sind.

Wichtig: Google fordert Sie beispiels­wei­se dazu auf, mit einer Antwort auf negati­ve Bewer­tun­gen zu reagie­ren. Das Problem dabei besteht darin, dass durch Antwort ein Beweis dafür gegeben ist, dass es einen Kunden­kon­takt gab. Das jedoch erschwert das Verfah­ren insge­samt. Deshalb sollten Sie eine Bewer­tung stets durch einen Anwalt löschen lassen.

Proble­ma­tisch ist auch, dass Sie beispiels­wei­se als Arzt, Psycho­the­ra­peut oder Anwalt durch Ihr Handeln die Schwei­ge­pflicht verlet­zen, was straf­recht­li­che Konse­quen­zen hat. Nicht zuletzt machen Sie durch Ihr proak­ti­ves Handeln und Reagie­ren auf Google-Nachrich­ten vor allem die Aufga­ben, die Google eigent­lich hat.

Tipps vom Profi: Reagieren auf eine schlechte Google Bewertung

Google hat hier (https://support.google.com/business/answer/3474050?hl=de) gewisse Empfeh­lun­gen gegeben, wie Sie auf negati­ve Bewer­tun­gen nach Ansicht des Unter­neh­mens reagie­ren sollten. Werfen wir einen Blick darauf:

  • Google führt das, dass Sie als Inhaber des Unter­neh­mens zunächst Ihre Existenz und Berech­ti­gung nachwei­sen müssen. Dies seit Voraus­set­zung, um Rezen­sio­nen beant­wor­ten zu können. Ohne diesen Schritt sind Antwor­ten vom Profil aus über Google My Business, Google Maps o.a. nicht möglich. Aller­dings werden Sie damit zum Vertrags­part­ner von Google, akzep­tie­ren deren AGB und beein­flus­sen damit u.U. die Kosten­über­nah­me der Rechtsschutzversicherung.
  • Anschlie­ßend folgen Tipps, wie auf Bewer­tun­gen reagiert werden kann. Nicht selten folgt eine solche Antwort darauf.

Wichtig: Sobald Sie als Inhaber des Unter­neh­mens antwor­ten, stärkt dies die Bezie­hung zum Kunden – sie sind zugleich aber auch öffent­lich einseh­bar. Deshalb berück­sich­ti­gen Sie bitte folgen­de Tipps:

  • Stets freund­lich, nie persön­lich werden. Versu­chen Sie nicht, den poten­zi­ell frustrier­ten Kunden zu besänf­ti­gen. Je hilfrei­cher, verständ­li­cher und höfli­cher Ihre Antwor­ten sind, desto besser. Natür­lich auch stets im Einklang mit den Google Nutzungs­be­din­gun­gen und Richtlinien.
  • Je kürzer Ihre Antwort, desto besser. Der Mehrwert sollte im Fokus stehen.
  • Rezen­sio­nen sind keine Selbst­ver­ständ­lich­keit, deshalb danken Sie allen Bewer­ten­den grund­sätz­lich. Reduzie­ren Sie Antwor­ten womög­lich, denn der Mehrwert Ihrer Antwort steht im Vorder­grund – und wird zugleich öffent­lich, kann also in Ihrem Sinne genutzt werden.
  • Reagie­ren Sie nie aus Verkäu­fer-Sicht, sondern versu­chen Sie, den Verfas­ser der Rezen­si­on für sich zu gewin­nen. Mit Neuig­kei­ten, wertvol­len Infos oder ähnlichem.

Jedoch: Auch wenn vieles davon „gut“ klingt, so sind wir als Anwalts­kanz­lei eher nicht glück­lich damit. Klar, stets „freund­lich“ bleiben und Infor­ma­tio­nen geben, das ist wichtig. Das Problem liegt aber auch darin, dass ein „Danke“ auf eine schlech­te Bewer­tung als ein Einge­ständ­nis gewer­tet wird.

Warum Sie die Google-Empfehlungen zu Bewertungen stets kritisch sehen sollten

Klar ist, dass nicht jede negati­ve Bewer­tung tatsäch­lich mit dem Unter­neh­men an sich zu tun hat. Es kann auch falsche Erwar­tun­gen geben, die sich hier nieder­schla­gen. Deshalb ist es wichtig, den Austausch aktiv zu suchen und auf negati­ve Rezen­sio­nen in der Form zu antwor­ten, dass ein positi­ver Eindruck entsteht. Hier dazu einige Tipps:

  • Nie perso­nen­be­zo­ge­ne Daten es Rezen­sen­ten teilen. Bitten Sie darum, über Google My Business eine Nachricht zu verfas­sen, anzuru­fen oder eine E‑Mail zu schrei­ben. Auf diese Weise lässt sich das Problem oftmals lösen. Sofern die Konver­sa­ti­on positiv verläuft, kann dies nicht selten zu einer Änderung der Bewer­tung führen. Das wird auch von anderen wahrgenommen.

Jedoch: Ihre Stärken als Unter­neh­men liegen woanders, nicht in der absolut integren, emotio­na­len Behand­lung einer jeden Bewer­tung – positiv wie negativ. Eine Kontakt­auf­nah­me kann vom Rezen­sen­ten auch negativ aufge­fasst und publik gemacht werden, was eine Art Boome­rang darstel­len kann. Setzen Sie daher beim Löschen von Google Bewer­tun­gen von Anfang an auf unsere juris­ti­sche Expertise.

  • Forschen Sie intern nach, was zu einer negati­ven Bewer­tung führen kann. Machen Sie dies jedoch nicht öffentlich.
  • Geben Sie niemals Fehler zu, gegen­über nieman­dem. Für etwas, was nicht in Ihrer Verant­wor­tung liegt. Viel eher lohnt es sich, Möglich­kei­ten zu benen­nen, die das Problem lösen können. Etwa eine abgesag­te Veran­stal­tung aufgrund eines Unwet­ters demnächst besser zu planen, in Form der Berück­sich­ti­gung von Vorher­sa­gen und einer trans­pa­ren­ten Kommu­ni­ka­ti­on. Wenn Sie einmal einen Fehler öffent­lich zugeben, können Sie die Google Bewer­tung nicht löschen lassen.

Wichtig: Auch andere Handlun­gen, die dazu führen, dass Sie den Inhalt der Rezen­si­on aus Sicht von Google „anerken­nen“, sollten Sie tunlichst vermei­den. Einge­ständ­nis­se etc. sind auf anderem Wege zu machen, aber nicht über die Platt­form Google.

Rufen Sie uns an und nutzen Sie die kosten­freie Erstbe­ra­tung, damit wir gemein­sam schauen, wie sich negati­ve Google Bewer­tun­gen löschen lassen. Reagie­ren Sie nie übereilt und machen Sie sich die Tragwei­te Ihres Handelns stets bewusst! Google hat ein Inter­es­se daran, möglichst viele Bewer­tun­gen zu erhal­ten – egal in welchem Stil sie verfasst sind. Das sollten Sie immer im Hinter­kopf behalten.

Google hat ein Interesse an Bewertungen – Sie nicht zwangsläufig!

Nein, Google hat mit Sicher­heit nicht das Inter­es­se, negati­ve Bewer­tun­gen zu löschen. Dadurch fehlen Daten, die Teil der Geschäfts­grund­la­ge von Google sind. Wenn Sie negati­ve Google Rezen­sio­nen löschen lassen möchten, brauchen Sie deshalb einen Partner, auf den jeder­zeit Verlass ist.

Machen Sie sich eines klar: Die Funkti­ons­wei­se von Google basiert auf der Unter­schei­dung zwischen Gut und Schlecht. Es braucht also die ganze Bandbrei­te an Einord­nun­gen, um gute Ergeb­nis­se zu schaf­fen – natür­lich im Sinne von Google. Wer bei Google Bewer­tun­gen löschen lassen möchte, verur­sacht auf Seiten des Portal­be­trei­bers viel Aufwand. Zugleich wissen Sie als Laie nicht, wie Sie Google dazu zwingen können, ein Prüfver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Wir schon!

Google hat kein Inter­es­se daran, Sie objek­tiv und bestmög­lich darüber zu infor­mie­ren, wie Google Bewer­tun­gen gelöscht werden können. Es würde klar im Kontrast zum Geschäfts­zweck stehen. Wir als erfah­re­ne Kanzlei für Reputa­ti­ons­schutz wissen, wie sich dieser Prozess ganz in Ihrem Sinne gestal­ten lässt.

Unsere Meinung als Kanzlei: Das, was als Melde­grund wichtig ist, bietet Google nicht an. Die Bezeich­nun­gen sind äußerst vage, zudem sind darüber gemel­de­te Bewer­tun­gen am ehesten geeig­net, wenn sie gegen diese entspre­chend formu­lier­ten Grund­sät­ze versto­ßen. Eine Prüfung, wenn es eben nicht um solche Aspekte geht, findet nicht statt. Die Google-Richt­li­ni­en sind deshalb nicht erschöp­fend, insbe­son­de­re nicht mit Bezug zur JAMEDA-II-Recht­spre­chung (Urteil v. 1. März 2016, Az. IV ZR 34/15).

Fazit: Zwingen Sie Google, Bewertungen zu löschen und ein Prüfverfahren durchzuführen

Da viele der Standards von Google sehr weich formu­liert und äußerst unprak­tisch sind, zumin­dest aus juris­ti­scher Sicht, empfiehlt sich ein dezidier­tes Vorge­hen von Beginn an. Nur mit einem Prüfver­fah­ren, basie­rend auf klaren Standards, lässt sich die Recht­mä­ßig­keit einer Bewer­tung feststel­len. Sie möchten eine negati­ve Google Bewer­tung löschen lassen? Setzen Sie Google unter Zugzwang, indem Sie die Kanzlei Imanuel Schulz beauftragen.

Wir unter­stüt­zen Sie ganzheit­lich, helfen Ihnen dabei, klassi­sche Fehler zu vermei­den und Ihr gutes Recht durch­zu­set­zen. Reagie­ren Sie nicht proak­tiv, sondern nutzen Sie die kosten­freie Erstbe­ra­tung unserer Kanzlei für Reputa­ti­ons­schutz. Schlech­te Gefühle sind nie ein guter Ratge­ber, gerade bei etwas so poten­zi­ell geschäfts­schä­di­gen­dem wie negati­ven Google Bewertungen.

Jetzt handeln und Google Bewer­tun­gen löschen lassen – mithil­fe unserer Kanzlei. Jetzt kosten­frei beraten lassen!

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Sie können in vielen Konstellationen Ihre Firmenrechtsschutzversicherung nutzen,  um Ihre Rechte gegenüber dem Bewertungsportal und dem Bewerter durchzusetzen. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Diese muss die Kosten übernehmen, wenn Google sich weigert, die Bewertung zu löschen. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung rechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab.

Bitte beachten Sie, dass eigene Bemühungen des Versicherungsnehmers eine Kostendeckung zu erhalten oft scheitern. Selbst wenn Sie schon eine Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben prüfen wir gerne, ob diese rechtmäßig ergangen ist.