Jede negative Bewertung ist angreifbar, mit der richtigen juristischen Strategie. Ich kenne alle Tricks von und gegen Google und Co.
Google Rezensionen löschen – Deshalb zum Anwalt und nicht zur Agentur.
Wir bieten Ihnen erstklassige juristische Expertise, um Ihr Recht wahrzunehmen.
Ein transparenter Mix an Bewertungen gilt als eines der wichtigsten Qualitätskriterien der Suchmaschine Google.
Sofern Sie einen entsprechend gestalteten Firmenrechtsschutz besitzen, werden durch diesen die gesetzlichen Gebühren erstattet, die für das Löschen der Google Bewertung entstehen.
Unser Beratungsangebot zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, um Google Rezensionen löschen zu lassen. So gewinnen Sie deutlich an Reputation. Jetzt kostenfrei beraten lassen.
Wir wissen, wie sich Google Bewertungen löschen und Rankings verbessern lassen. Unsere Erfolgsquote von über 90 Prozent spricht eine klare Sprache.
Jedes Portal hat andere Meldeformulare und eigene Richtlinien
Ein falscher Satz und die Bewertung ist nicht mehr löschbar
Sie können selbst nicht einschätzen, ob die Bewertung löschbar ist
Bewertungsportale reagieren oft nicht bzw. stellen sinnlose Fragen, deren Beantwortung zu nicht korrigierbaren Fehlern führt.
Als Unternehmer sollten Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren
Google und Co. reagieren nicht oder versuchen durch sinnlose Rückfragen das Verfahren zu verzögern
Der Umgang mit der eigenen Bewertung ist oft mit emotionalem Stress verbunden. Daraus resultieren nicht mehr korrigierbare Fehler.
Sie haben volle Kostenkontrolle
Vor Auftragserteilung bekommen Sie alle Informationen über den Mandantsablauf Strategie und Kosten
Wir erstellen eine eigene Strategie für Ihr Bewertungsprofil
Paketpreise sind bei vielen Bewertungen möglich
Bewertungsportale reagieren auf unsere Beschwerden. Wir kennen alle Tricks der Bewertungsportale
Wir kämpfen um Ihre Kostenzusage bei der Versicherung und kennen alle Ablehnungsgründe.
Wir tragen die richtigen Argumente zum optimalen Zeitpunkt vor
Nur Anwälte kümmern sich um Ihre Bewertungen. Selbst Anwaltskanzleien verlassen sich auf uns.
Einarbeitung in komplizierte Materie ist erforderlich
Stundenhonorar ist nicht vorhersehbar. Gesetzliche RVG Gebühren liegen bei 887,03,- € für eine Bewertung (Streitwert 10.000 €)
Selbst wenn die Löschung keine Aussicht auf Erfolg hat, hat der Anwalt Anspruch auf die Rechtsanwaltsvergütung
Bewertungen sind ein absolutes Spezialgebiet. Sie müssen sich auf das Fachwissen verlassen können.
Neue Themen bedeuten auch für den Anwalt hohen Organisationsaufwand.
Der Anwalt muss den ersten Kampf mit der Rechtsschutzversicherung führen, um die Deckungszusage zu bekommen. Wir wissen genau, wie man die Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung bekommt.
Unser Anspruch ist es, Ihren guten Ruf zu wahren – wir setzen uns ein, um nicht berechtigte Google Rezensionen löschen zu lassen.
Das Problem: Egal ob Sie als Arzt, Restaurantbetreiber oder Steuerberater aktiv sind, Google Bewertungen stellen stets ein wichtiges Instrument zur Kundenakquise dar. Potenziell Interessierte erhalten somit auf einem Blick relevante Informationen. Entscheiden werden in Bruchteilen einer Sekunde getroffen. Eine negative Bewertung ist daher viel mehr als bloß „schlechte Presse“, sondern nimmt Einfluss auf Ihre wirtschaftlichen Potenziale.
Viele Google-User machen sich nicht die Mühe, negative Bewertungen zu lesen. Stattdessen wird grundsätzlich gescannt und zwischen „guten“ sowie „schlechten“ Dienstleistern differenziert. Einen Teil der Besucher verlieren Sie damit in Bruchteilen einer Sekunde. Wir verdeutlichen Ihnen, wie Sie gezielt mit negativen Bewertungen bei Google umgehen – und wann es sich lohnt, einen Anwalt zum Löschen der Google Bewertung zu beauftragen.
In unserer Kanzlei kümmern wir uns um Ihre Bewertungssorgen.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass etwa 2/3 aller 1‑Sterne-Bewertungen bei Google gelöscht werden können. Dies jedoch ist das Resultat entsprechender Sachkenntnis und Expertise, es erfordert ein gezieltes Vorgehen.
Daraus folgt: Wer Google Bewertungen löschen lassen möchte, muss professionell agieren und vorgehen. Zwar verfolgt Google den Grundsatz, Bewertungen jeglicher Couleur einen Raum zu bieten – dies jedoch führt dazu, dass übermäßig viele negative Bewertungen ohne Berücksichtigung beibehalten werden. Wenn Sie selbst eine Löschung der Google Rezension einfordern, ist das mit Fehlern und anderen Fallstricken verknüpft. Etwa dadurch, dass Sie auf Behauptungen eingehen, was den Schluss zulässt, dass gewisse Aspekte der Bewertung doch ihre Berechtigung haben.
Meinungsfreiheit ist ein hohes rechtstaatliches Gut, sie endet jedoch stets dort, wo andere geschädigt oder zu Unrecht eingeschränkt werden. Auf Basis dieses Ansatzes verfolgen wir die Löschung einer Google-Bewertung. Hier geht es u.a. um
oder
geht.
Zugleich bietet Google ein gewisses Instrumentarium, nach welchen Regeln es statthaft ist, Bewertungen zu löschen. Wir möchten einen Auszug daraus abbilden:
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=de&ref_topic=7422769
Tipp: Eine Google Bewertung löschen lassen bedeutet, die Beweislast der Aussage auf den Bewertenden zu projizieren. Diese Person muss Tatsachenbehauptungen durch Belege bekräftigen und nachweisen. Reagiert Google im Zuge dessen nicht oder fällt eine Entscheidung zu Ihren Ungunsten, ergeben sich daraus ggfs. Schadenersatzansprüche.
Ein besonderer Fokus muss darauf liegen, Tatsachenbehauptungen zu finden und diese klar zu benennen. Machen Sie dazu einen Screenshot – das genügt uns, um eine erste Bewertung vorzunehmen. Im Anschluss daran prüfen wir die Aussagen im Kontext der Google-Richtlinien. Wir wenden uns unmittelbar an Google, um die Google Rezension löschen zu lassen. Sofern der Suchmaschinenbetreiber dieser Aufforderung nachkommt, ist der Fall erledigt.
Unsere 90% Erfolgsquote bei der Löschung von Google Bewertungen, haben wir uns durch jahrelange Erfahrung erarbeitet.
Sie nehmen eigenständig Kontakt mit Google auf und beantragen die Löschung? In diesem Fall entstehen keine Kosten. Aus unserer Erfahrung wissen wir jedoch, dass die Reaktion darauf häufig verzögert oder gar nicht erfolgt. Die Folge: Eine oder mehrere negative Google-Bewertungen bleiben länger öffentlich sichtbar. Durch Beauftragung unserer Kanzlei entstehen zwar Kosten, allerdings wahren Sie dadurch die Chance, eine Google Bewertung zeitnah löschen zu können.
Zu den Kosten: Grundsätzlich orientieren sich unsere Kosten anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im Klartext bedeutet das, dass jede Löschung Sie 189 EUR netto kostet. Sofern weitere Aspekte zu prüfen sind, richtet sich der Streitwert anhand der Schadenersatzsumme. Individuelle Honorare lassen sich in bestimmten Fällen ebenso vereinbaren.
Wichtig: Sofern eine Schadenersatzklage forciert wird, sind die anfallenden Kosten für Rechtsanwalt und Gericht vom Urheber der Rezension bzw. dessen Rechtsschutzversicherung zu tragen.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass viele Google Bewertungen sich löschen lassen. Das LG Hamburg hat zudem mit Urteil v. 12. Januar 2018 zugunsten des Klägers entschieden. Es ging darum, dass seitens Google eine Löschung der Bewertung abgelehnt wurde, argumentiert mit einem Fehlen der eigenständig aufgestellten Gründe der Google-Richtlinien. Nach Auffassung des Gerichts hat der Kläger jedoch Anspruch auf eine Löschung einer negativen Google Bewertung.
Tipp: Holen Sie sich Hilfe vom Rechtsanwalt und übersenden Sie uns alle relevanten Dokumente (Screenshots, Schriftwechsel, etc.). Wir prüfen in Ihrem Namen und helfen Ihnen dabei, sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Mithilfe unserer juristischen Expertise wahren Sie die Chance, eine negative Google Rezension erfolgreich zu löschen.
Wir wissen, dass jede Google Rezension juristisch angreifbar ist. Unabhängig davon, es um eine Meinungsäußerung oder eine anonym abgegebene Bewertung ganz ohne Inhalt geht.
Wichtig: Über die Rechtmäßigkeit einer Google Bewertung hat weder der Rezensierende noch Google oder wir als Anwaltskanzlei zu befinden. Auf Grundlage des „Jameda-II“-BGH-Urteils v. 1. März 2016 (Az. IV ZR 34/15) geht es vielmehr um ein Prüfverfahren. Google als Betreiber des Portals hat dafür Sorge zu tragen, dass Beschwerden mittels eines Prüfverfahrens überprüft und behandelt werden. Die Haftung liegt ab erfolgter Beschwerde bei Google. Erst nach Ablauf der Prüfung ist eine genauere Einschätzung möglich.
Daraus folgt: Jede Google Bewertung, die Sie löschen lassen möchten, ist potenziell angreifbar. Wir legen größten Wert darauf, sauber juristisch zu argumentieren. Schließlich wird den meisten Bewertenden die Tragweite ihrer Aktion eher nicht bekannt sein. Mit unserer Expertise überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall. Wichtig zu wissen, dass auch ein gegnerischer Anwalt erstmal nichts ändert. Die Beweislast liegt weiterhin beim Urheber der Bewertung. So einfach, wie Bewertungen „in die Welt gesetzt“ werden können, gelingt ein Prüfverfahren mit Sicherheit nicht.
Das Risiko besteht, insbesondere mit Blick auf die in § 187 StGB definierte „üble Nachrede“. Der Bewertende muss den Nachweis erbringen, dass alle behaupteten Tatsachen wahr sind. Es ist daher denkbar, dass bei Fehlen dieser Nachweise ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt.
Ein Beispiel gefällig? Der Bewertende schreibt, offenbar in gewisser Absicht: „Die Praxis von Prof. Peters hat, meiner Auffassung nach, ein Hygieneproblem.“ Solche Aussagen sind nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, denn sie stellen keine Meinung dar. Es muss bewiesen werden. Der Jurist spricht dabei von einer meinungsbasierten Tatsache. Um das zu untermauen, wäre ein Foto beispielsweise als Nachweis notwendig.
Ebenso wichtig: Negative, zugleich auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt sind löschbar. Nach dem oben bereits angesprochenen Urteil des LG Hamburg v. 12. Januar 2018 (Az. 324 I 63/17) haftet Google als Portalbetreiber für anonyme Bewertungen.
Jedoch zu beachten: Von Google werden Bewertungen dann nicht gelöscht, wenn sich im Rahmen des Prüfverfahrens (Jameda-II-Richtlinien) ergibt, dass zugunsten des Bewertenden zu entscheiden ist. In diesem Fall ist die Rechtmäßigkeit gegenüber Google erbracht. Der Bewertende muss Behauptungen nachweisen, ebenso wie den Kundenkontakt. Fotos, Rechnungen o.ä. sind typische Formen des Nachweises.
Das ist abhängig von der Bewertung als solche. In einigen Fällen ist eine offensichtliche Rechtswidrigkeit gegeben, etwa bei Schmähkritik oder einem Verstoß gegen die Google-Richtlinien. In anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Tatsachen beweisbar sind. Aus meiner Praxiserfahrung weiß ich, dass der weit überwiegende Teil der Google Rezensionen löschbar ist.
Nutzen Sie Ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Löschung Ihrer Google Bewertung.
Haben Sie schon einmal eine negative Bewertung gemeldet? Das geschieht über das Flaggensymbol. Doch in vielen Fällen dürfte es so sein, dass Google keine Reaktion zeigt.
Das Problem: Nur dann, wenn Google direkt angeschrieben wird, gibt es eine Chance. Oftmals hängt es damit zusammen, dass Google über das Formular gesendete Beschwerden nicht relevant erachtet oder eine falsche Beschreibung damit einhergeht. Ein Prüfverfahren, als Grundlage für das Löschen von Google Bewertungen, wird dann gar nicht in Gang gesetzt. Als Laie schreiben Sie zu viel, zu unpassend und falsch. Ähnlich wie in der Strafrechtsverhandlung heißt dies, lieber den Gegner den Beweis erbringen lassen, dass die Bewertung rechtmäßig sei. Das wird in den meisten Fällen nicht möglich sein.
Nicht nur aus der Verhaltenspsychologie, sondern auch der langjährigen Praxis des Online-Marketings wissen wird: Positive Bewertungen haben Einfluss auf das Ranking einer Webseite in den Google SERPs. Vor allem dort, wo lokal gesucht wird, stechen positive wie negative Bewertungen hervor. Nach Moz, einem US-amerikanischen Consulting-Unternehmen, liegt die Einordnung sog. „review signals“ in Bezug auf lokales SEO bei mehr als 15 Prozent.
Sie müssen davon ausgehen, dass etwa zehn bis 14 Tage vergehen, ehe Phase I des Prüfverfahrens abgeschlossen ist. Nach unserer Erfahrung reicht dies bereits bei 4 von 5 Fällen, dass Google Bewertungen gelöscht werden. In Phase II des Prüfverfahrens geht es u.a. um eine Stellungnahme, der Bewertende muss u.a. Nachweise für Behauptungen liefern. Hierfür sind ggfs. weitere zwei Wochen einzuplanen.
Das dauert zu lange? Alternativ bietet sich eine einstweilige Anordnung an. Sie ist nach unserer Auffassung jedoch nur sehr selten notwendig.
Nein, denn ausschließlich rechtmäßige Bewertungen sind relevant. Falsche Behauptungen, Verleumdungen oder Tatsachen, die nicht beweisbar sind und womöglich von anonymen Usern stammen, fallen nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie schaden einem Unternehmen, es gilt sie effektiv zu bekämpfen.
Wir beraten Sie kostenlos, wie wir Ihre Bewertungen löschen lassen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputation wieder zu verbessern.
Das Internet ist voll von vermeidlichen Tipps und Tricks, um Google Rezensionen löschen zu lassen. Tatsache ist jedoch: Schweigen ist Gold, ähnlich wie im Strafrecht. Vermeiden Sie eine Antwort auf die Bewertung, versuchen Sie keine Kontaktaufnahme mit dem Bewertenden oder zum Portal als solches. Wichtig zu wissen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern der Urheber der Bewertung. Je mehr Sie sagen, desto eher kann dies zu Ihren Ungunsten ausfallen – mit der höheren Wahrscheinlichkeit, dass eine Google Bewertung eben nicht gelöscht wird.
Bewertungen, gleich welcher Art, sind im Interesse von Google. Je mehr Bewertungen es gibt, desto eher ist aus Sicht von Google eine Glaubwürdigkeit gegeben. Sichtbarkeit als einer jener Faktoren sticht dabei heraus. Fakt ist, dass Tipps von Google, wie mit schädlichen Bewertungen umzugehen ist, eher kontraproduktiv sind.
Wichtig: Google fordert Sie beispielsweise dazu auf, mit einer Antwort auf negative Bewertungen zu reagieren. Das Problem dabei besteht darin, dass durch Antwort ein Beweis dafür gegeben ist, dass es einen Kundenkontakt gab. Das jedoch erschwert das Verfahren insgesamt. Deshalb sollten Sie eine Bewertung stets durch einen Anwalt löschen lassen.
Problematisch ist auch, dass Sie beispielsweise als Arzt, Psychotherapeut oder Anwalt durch Ihr Handeln die Schweigepflicht verletzen, was strafrechtliche Konsequenzen hat. Nicht zuletzt machen Sie durch Ihr proaktives Handeln und Reagieren auf Google-Nachrichten vor allem die Aufgaben, die Google eigentlich hat.
Google hat hier (https://support.google.com/business/answer/3474050?hl=de) gewisse Empfehlungen gegeben, wie Sie auf negative Bewertungen nach Ansicht des Unternehmens reagieren sollten. Werfen wir einen Blick darauf:
Wichtig: Sobald Sie als Inhaber des Unternehmens antworten, stärkt dies die Beziehung zum Kunden – sie sind zugleich aber auch öffentlich einsehbar. Deshalb berücksichtigen Sie bitte folgende Tipps:
Jedoch: Auch wenn vieles davon „gut“ klingt, so sind wir als Anwaltskanzlei eher nicht glücklich damit. Klar, stets „freundlich“ bleiben und Informationen geben, das ist wichtig. Das Problem liegt aber auch darin, dass ein „Danke“ auf eine schlechte Bewertung als ein Eingeständnis gewertet wird.
Klar ist, dass nicht jede negative Bewertung tatsächlich mit dem Unternehmen an sich zu tun hat. Es kann auch falsche Erwartungen geben, die sich hier niederschlagen. Deshalb ist es wichtig, den Austausch aktiv zu suchen und auf negative Rezensionen in der Form zu antworten, dass ein positiver Eindruck entsteht. Hier dazu einige Tipps:
Jedoch: Ihre Stärken als Unternehmen liegen woanders, nicht in der absolut integren, emotionalen Behandlung einer jeden Bewertung – positiv wie negativ. Eine Kontaktaufnahme kann vom Rezensenten auch negativ aufgefasst und publik gemacht werden, was eine Art Boomerang darstellen kann. Setzen Sie daher beim Löschen von Google Bewertungen von Anfang an auf unsere juristische Expertise.
Wichtig: Auch andere Handlungen, die dazu führen, dass Sie den Inhalt der Rezension aus Sicht von Google „anerkennen“, sollten Sie tunlichst vermeiden. Eingeständnisse etc. sind auf anderem Wege zu machen, aber nicht über die Plattform Google.
Rufen Sie uns an und nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung, damit wir gemeinsam schauen, wie sich negative Google Bewertungen löschen lassen. Reagieren Sie nie übereilt und machen Sie sich die Tragweite Ihres Handelns stets bewusst! Google hat ein Interesse daran, möglichst viele Bewertungen zu erhalten – egal in welchem Stil sie verfasst sind. Das sollten Sie immer im Hinterkopf behalten.
Nein, Google hat mit Sicherheit nicht das Interesse, negative Bewertungen zu löschen. Dadurch fehlen Daten, die Teil der Geschäftsgrundlage von Google sind. Wenn Sie negative Google Rezensionen löschen lassen möchten, brauchen Sie deshalb einen Partner, auf den jederzeit Verlass ist.
Machen Sie sich eines klar: Die Funktionsweise von Google basiert auf der Unterscheidung zwischen Gut und Schlecht. Es braucht also die ganze Bandbreite an Einordnungen, um gute Ergebnisse zu schaffen – natürlich im Sinne von Google. Wer bei Google Bewertungen löschen lassen möchte, verursacht auf Seiten des Portalbetreibers viel Aufwand. Zugleich wissen Sie als Laie nicht, wie Sie Google dazu zwingen können, ein Prüfverfahren durchzuführen. Wir schon!
Google hat kein Interesse daran, Sie objektiv und bestmöglich darüber zu informieren, wie Google Bewertungen gelöscht werden können. Es würde klar im Kontrast zum Geschäftszweck stehen. Wir als erfahrene Kanzlei für Reputationsschutz wissen, wie sich dieser Prozess ganz in Ihrem Sinne gestalten lässt.
Unsere Meinung als Kanzlei: Das, was als Meldegrund wichtig ist, bietet Google nicht an. Die Bezeichnungen sind äußerst vage, zudem sind darüber gemeldete Bewertungen am ehesten geeignet, wenn sie gegen diese entsprechend formulierten Grundsätze verstoßen. Eine Prüfung, wenn es eben nicht um solche Aspekte geht, findet nicht statt. Die Google-Richtlinien sind deshalb nicht erschöpfend, insbesondere nicht mit Bezug zur JAMEDA-II-Rechtsprechung (Urteil v. 1. März 2016, Az. IV ZR 34/15).
Da viele der Standards von Google sehr weich formuliert und äußerst unpraktisch sind, zumindest aus juristischer Sicht, empfiehlt sich ein dezidiertes Vorgehen von Beginn an. Nur mit einem Prüfverfahren, basierend auf klaren Standards, lässt sich die Rechtmäßigkeit einer Bewertung feststellen. Sie möchten eine negative Google Bewertung löschen lassen? Setzen Sie Google unter Zugzwang, indem Sie die Kanzlei Imanuel Schulz beauftragen.
Wir unterstützen Sie ganzheitlich, helfen Ihnen dabei, klassische Fehler zu vermeiden und Ihr gutes Recht durchzusetzen. Reagieren Sie nicht proaktiv, sondern nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung unserer Kanzlei für Reputationsschutz. Schlechte Gefühle sind nie ein guter Ratgeber, gerade bei etwas so potenziell geschäftsschädigendem wie negativen Google Bewertungen.
Jetzt handeln und Google Bewertungen löschen lassen – mithilfe unserer Kanzlei. Jetzt kostenfrei beraten lassen!
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030 2968 1118
0160 9721 1227
Sie können in vielen Konstellationen Ihre Firmenrechtsschutzversicherung nutzen, um Ihre Rechte gegenüber dem Bewertungsportal und dem Bewerter durchzusetzen. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Diese muss die Kosten übernehmen, wenn Google sich weigert, die Bewertung zu löschen. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung rechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab.
Bitte beachten Sie, dass eigene Bemühungen des Versicherungsnehmers eine Kostendeckung zu erhalten oft scheitern. Selbst wenn Sie schon eine Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben prüfen wir gerne, ob diese rechtmäßig ergangen ist.