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Willste? Kriegste! Das Spiel, bei dem den Gewinnern 500 Euro versprochen werden, läuft auf der Homepage von Paypal Deutschland immer noch.

© Tsp

E-Mail-Panne bei Gewinnspiel: Rechtsanwälte sammeln Klienten gegen Paypal

Mit Informationen rund um die irrtümlich versandten Gewinnzusagen hält sich Paypal zurück. Kein Wunder, denn die Panne wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein juristisches Nachspiel haben.

Die E-Mail-Panne beim Bezahldienstleister Paypal könnte für das Unternehmen teuer werden. Nach eigenen Angaben hat Paypal in Deutschland aktuell zwölf Millionen aktive Kundenkonten. Im September hatte die E-Bay-Tochter aber von 20 Millionen registrierten Konten in Deutschland gesprochen, wovon zehn Millionen aktiv genutzt würden. Unklar bleibt allerdings, wie viele Kunden die - falsche - Gewinnbenachrichtigung erhalten haben. Paypal sagt dazu nichts.

Am vergangenen Freitag hatte das Unternehmen eine E-Mail mit der Betreffzeile verschickt: "Wir gratulieren - 500 Euro Einkaufsguthaben sind jetzt auf Ihrem Paypal-Konto." Der Tagesspiegel berichtete. Sollten zwölf Millionen Kunden die Mail bekommen haben und auf die Auszahlung des versprochenen Gewinns pochen, stünde Paypal Forderungen von insgesamt sechs Milliarden Euro gegenüber.

In den E-Mails vom Freitag wurde jeder Nutzer persönlich mit Namen angesprochen. Alles sah sehr echt aus, war es auch, nur dass Paypal die E-Mail irrtümlich versendete. Das Gewinnspiel selbst ist nämlich noch gar nicht beendet.

Im Verlaufe des Freitags teilte Paypal dann zunächst auf seiner Facebook-Seite, später erneut per E-Mail mit, dass es sich bei der Gewinnmitteilung um einen Irrtum handelte. Unter der Betreffzeile "Ungültige Mitteilung zum Paypal-Gewinnspiel" hieß es: "Leider wurde diese E-Mail aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versandt und ist daher ungültig. Auf ihrem Paypal-Konto wurde kein Geld gutgeschrieben. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns für alle eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten." Weiter unten der juristische Hinweis: "Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der E-Mail vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar."

Ein Berliner Anwalt will eine Interessengemeinschaft gründen

Ob die erste E-Mail von Paypal eine gültige Gewinnzusage war und die Anfechtung so gültig ist, darüber streiten die Juristen nun. Allein Rechtsanwalt Imanuel Schulz aus Berlin hat nach eigenen Angaben bereits 100 Anfragen von Betroffenen, die wissen wollen, ob und wie sie das Geld von Paypal doch noch bekommen können. Schulz ist bereits dabei, eine Interessengemeinschaft zu bilden. Er ist überzeugt, dass Paypal alles tun werde, um nicht zahlen zu müssen. Daher muss ein Kläger damit rechnen, dass die Angelegenheit durch alle Instanzen geht.

"Das Prozesskostenrisiko liegt bei etwa 1530 Euro", hat Schulz errechnet. Da er die Erfolgsquote bei etwa 50 Prozent sieht, "kann man keinem Mandanten anraten, das Geld einzeln einzuklagen." Daher sei eine Sammelklage der bessere Weg.

Wer sich nicht sicher ist, ob er sich mit Paypal streiten will, kann auch erst einmal noch abwarten. Die Verjährungsfrist endet nach Angaben von Schulz Ende 2016. "Wer Ansprüche geltend machen will, steht unter keinem Zeitdruck", meint Schulz.

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