Anwalt im Sozialrecht und Arbeitsrecht Friedrichshain – Pankow Lichtenberg 

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„Wir helfen Menschen in Not. Bei uns soll niemand an der Anwalts­rechnung scheitern.“ 

Rechts­anwalt Imanuel Schulz

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Wie helfen im Rahmen von Bera­tungs­hilfe und Prozesskostenhilfe. 

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Erfahrung im Arbeitsrecht und Sozialrecht 

Seit 15 Jahren kämpfen wir gegen Bundes­agentur gegen rechts­widrige Bürgergeld Bescheide und für Ihren Arbeitsplatz. 

Zufriedene Kunden 

Unsere Mandant­schaft bewertet uns im Durch­schnitt mit über 4,9 Sternen von 5 möglichen bei über 500 Bewertungen. 

Fachanwalt für Sozialrecht 

Fach­an­wältin Rudolph hat über 15 Jahre Berufs­er­fahrung Im Sozialrecht. 

Anwalt im Familienrecht 

Rechts­an­wältin Ackermann kämpft als Anwältin für Ihre Rechte in der Familie. 

Unsere Erfahrung im Sozialrecht und Bürgergeld

0 %
positive Bewer­tungen im Sozialrecht
1339 +
bear­beitete Fälle im Sozi­al­recht / Bürgergeld
0
Jahre Erfahrung

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  1. In unserem Online­for­mular schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden uns Doku­mente zu Ihrem Fall, sodass wir uns ein detail­liertes Bild machen können.
  2. Wir nehmen kostenlos und unver­bindlich meist tele­fo­nisch Kontakt mit Ihnen auf um Ihren Fall zu besprechen.
  3. Wir schicken Ihnen nach Absprache ein Angebot und Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie eine Recht­schutz­ver­si­cherung haben, stellen wir eine Deckungs­an­frage. Andern­falls senden wir Ihnen Infor­ma­tionen zu den Rechts­an­walts­ge­bühren zu.
  4. Wenn Sie mit unserem Vorgehen einver­standen sind, erteilen Sie uns einen konkreten Auftrag durch das Über­senden unserer Mandatsunterlagen.
  5. Nach Eingang der Mandats­un­ter­lagen bei uns, legen wir eine Akte an und bear­beiten Ihren Fall.
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Bürgergeld FAQ’s

Das Einkommen eines Bürgers ist das Grund­ein­kommen, d.h. die Grund­si­cherung für Arbeit­nehmer und Bedürftige. Genannt wird es, das Bürgergeld. Es handelt sich um eine Form der sozi­al­staat­lichen Förderung und es ersetzt das bisherige Hartz IV, ab Januar 2023. 

Das Bürgergeld ist kein bedin­gungs­loses Grund­ein­kommen, sondern ist eben­falls an wichtige Voraus­set­zungen geknüpft. Die wich­tigste Voraus­setzung, ist die Notwendigkeit. 

Anspruch auf Bügergeld besteht: 

  • bei Bedürftigkeit, 
  • bei grund­sätz­licher Erwerbs­fä­higkeit sowie 
  • nach Bezug des Arbeits­lo­sengeld I 

Eben­falls, muss der gewöhn­liche Aufenthalt des Anspruch­stellers in der Bundes­re­publik Deutschland sein. 

Eben­falls, wie bei dem bishe­rigen Hartz IV, wird das Bürgergeld nur auf Antrag gewährt. Wie auch bereits bei dem Bezug von Hartz IV, muss der Antrag bei der zustän­digen Behörde gestellt werden. 

Auch wie bereits bei Hartz IV, haben bestimmte Perso­nen­gruppen keinen oder nur einen einge­schränkten Anspruch auf Bürgergeld. 

Der Anspruch auf Bürgergeld entfällt für: 

  • erwerbs­fähige Leis­tungs­be­rech­tigte, die sich ohne vorherige Zustimmung des persön­lichen Ansprech­partners der leis­tungs­ge­wäh­renden Behörde, außerhalb des zeit- und orts­nahen Bereichs aufhalten und daher nicht für die Einglie­derung zur Arbeit zur Verfügung stehen 
  • Menschen, welche in einer (voll-)stationären Einrichtung unter­ge­bracht sind 
  • Bezieher, welche sich längere Zeit im Kran­kenhaus aufhalten. Eine Ausnahme besteht nur, bei einem Kran­kenhaus- bzw. Reha-Aufenthalt von weniger als 6 Monaten oder für Freigänger 
  • Personen, welche im gesetz­lichen Renten­alter sind oder die voraus­sichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbs­un­fähig sind sowie 
  • für Bezieher, die eine Alters­rente, Knapp­schafts­aus­gleichs­leistung oder ähnliche öffentlich-recht­liche Leistung erhalten, die zur Bestreitung des Lebens­un­ter­halts ausreicht 

Liegen folgende Gründe vor, haben auslän­dische Staats­bürger keinen Anspruch auf das Bürgergeld: 

  • kein Wohnsitz und gewöhn­lichen Aufenthalt in Deutschland 
  • keinen Besitz einer Arbeits­er­laubnis, auch nicht die Möglichkeit, eine zu erhalten. Hierzu ist zu berück­sich­tigen, dass die recht­liche Möglichkeit, eine Beschäf­tigung vorbe­haltlich einer Zustimmung der Agentur für Arbeit nach § 39 des Aufent­halts­ge­setzes (Arbeits­markt- bzw. Vorrang­prüfung) aufzu­nehmen, ausrei­chend für den Anspruch auf Bürgergeld ist 
  • auslän­dische Staats­bürger, welche keine Erwerbs­tä­tigkeit ausüben. Auslän­dische Staats­bürger haben keinen Bürger­geld­an­spruch für die ersten drei Monate ihres Aufent­halts in Deutschland. Die Ausnahme ist, dass sie einen Aufent­halts­titel aus völker­recht­lichen, huma­ni­tären oder poli­ti­schen Gründen besitzen müssen 
  • das Aufent­halts­recht, allein aus dem Zweck der Arbeit­suche bestimmt ist sowie 
  • aner­kannte Asylbewerber 

Gut für die Bezieher des Bürger­geldes ist, dass sich der Regelsatz deutlich erhöht. Der Regelsatz für eine allein­ste­hende Person beträgt ab dem 01.01.2023, 502,00 €. Dies ist eine Stei­gerung des Regel­satzes um 53,00 €.

502,00 € - für eine allein­ste­hende Person 

451,00 € - für eheliche oder nicht­ehe­liche Partner einer Lebensgemeinschaft 

420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 

348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 

318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren 

Die Auszah­lungs­termine des Bürger­geldes, erfolgen wie bei dem vorhe­rigen Hartz IV, am letzten Werktag des Vormonats. 

Eine weitere, hervor­zu­he­bende Änderung ist, dass Bezieher des Bürger­geldes auch bei unan­ge­mes­senen Kosten für Unter­kunft und Heizung im ersten Jahr des Bezuges, in Ihrer Wohnung verbleiben dürfen und die voll­stän­digen Kosten durch die Behörde gezahlt werden. 

Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Heiz­kosten weiterhin ange­messen sein müssen. 

Sollte Ihnen dieses Recht verwehrt werden, ist es zwingend notwendig, dass Sie einen Anwalt aufsuchen. Dieser kann Ihr Recht gegenüber der Behörde durch­setzen und Ihren Anspruch im Rahmen des Bürger­geldes durchsetzen. 

Das selbst genutzte Wohn­ei­gentum, wird unab­hängig von seiner Fläche von der Vermö­gens­be­rück­sich­tigung ausgenommen. 

Im ersten Jahr des Leis­tungs­be­zuges, wird das Vermögen in Höhe von 30.000 € nicht bei Ihrem Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. 

Ziel dessen soll sein, dass die Menschen nicht sofort ihre Erspar­nisse verbrauchen müssen. 

Daher ist es wichtig, Ihren Bescheid durch einen Anwalt prüfen zu lassen, sofern Sie eine Ablehnung aufgrund Ihres Vermögens erhalten. 

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Liste der komplett frei­ge­stellten Vermö­gens­ge­gen­stände erweitert worden sind. Alle Versi­che­rungs­ver­träge, die der Alters­si­cherung dienen, sind nicht mehr als Vermögen zu berücksichtigen. 

Weiterhin besteht der Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Sank­tionen des Jobcenters, standen schon seit geraumer Zeit in der Kritik. Mit der Einführung des Bürger­geldes werden die Sank­tionen zwar nicht abge­schafft, jedoch werden sie neu geregelt. 

Diese sind nunmehr wie folgt geregelt: 

  • höchsten 30 % des monat­lichen Regel­satzes, kann ein Leis­tungs­emp­fänger sank­tio­niert werden, bei wieder­holter Pflicht­ver­letzung sowie bei Melde­ver­säum­nissen. Die Kosten für Unter­kunft und Heizung werden hierbei nicht gemindert 
  • Führt die Leis­tungs­min­derung im konkreten Einzelfall, zu einer außer­ge­wöhn­lichen Härte, wird diese nicht durchgeführt 
  • Erfüllen die Leis­tungs­be­rech­tigten nach­träglich ihre Pflichten oder machen glaubhaft, dass diese umgehend erfüllt werden, muss die Sanktion aufge­hoben werden 
  • Des Weiteren galt bislang, dass Personen unter 25 Jahren, zu 100 % sank­tio­niert werden. Diese besonders, verschärfte Sonder­re­gelung fällt mit der Einführung des Bürger­geldes nunmehr weg. Im Fall einer Minderung für diesen Perso­nen­kreis, sind die Jobcenter nunmehr daran­ge­halten, ein Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­an­gebot zu machen 

Die Grund­ab­setz­be­träge für Schüler, Studie­rende und Auszu­bil­dende werden durch das einge­führte Bürgergeld erhöht. Hierbei soll maßgeblich deutlich gemacht werden, dass sich eine Arbeits­auf­nahme lohnt. Weiterhin wird der Anreiz erhöht, eine Beschäf­tigung aufrecht zu erhalten. 

Für Rück­for­de­rungen wurden nunmehr, eine soge­nannte Baga­tell­grenze einge­führt. Diese dient zur Entlastung der Verwaltung und Rechtvereinfacherung. 

Durch einen von Leis­tungs­be­rech­tigten und Inte­gra­ti­ons­fach­kräften gemeinsam erar­bei­teten Koope­ra­ti­onsplan, wurde nunmehr die bisherige Einglie­de­rungs­ver­ein­barung im SGB-II abgelöst. 

In diesem Koope­ra­ti­ons­vertrag wird klar, die gemeinsam entwi­ckelte Einglie­de­rungs­stra­tegie doku­men­tiert. Der Koope­ra­ti­onsplan ist ein Kern­element des neuen Bürgergeld-Gesetzes, da er den Einglie­de­rungs­prozess steuert. Anders als zur vorherige Einglie­de­rungs­ver­ein­barung, sind an ihm weniger recht­liche Folgen geknüpft. 

Wie bereits in der Einglie­de­rungs­ver­ein­barung, sind im Koope­ra­ti­onsplan, Mitwir­kungs­pflichten vereinbart. Diese sind: Eigen­be­mü­hungen, Bewer­bungen auf Vermitt­lungs­vor­schläge sowie die Teil­nahme an Maßnahmen. 

Mit dem neuen Koope­ra­ti­ons­vertrag soll die Selbst­ver­ant­wortung der Leis­tungs­be­zieher sowie ihr Vertrauen zu den Inte­gra­ti­ons­mit­ar­beitern gestärkt werden. 

Es wird nunmehr durch Einführung des Bürger­geldes möglich sein, dass Leis­tungs­be­zieher, eine ganz­heit­liche Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten erhält. 

Weiterhin sollen Anreize für mögliche Weiter­bil­dungen geschaffen werden, der Bürger­geld­bonus soll einge­führt werden sowie die Abschaffung des Vermitt­lungs­vor­rangs erfolgen. 

Mit Einführung des Bürgergeld-Gesetztes, wurde der Vermitt­lungs­vorrang im SBG II abge­schafft. Die Einglie­derung in Arbeit, auch bei der Auswahl der Leis­tungen zur Einglie­derung soll somit gestärkt werden. Es sollen lediglich kurz­fristige Beschäf­ti­gungen vermieden werden und Chancen auf nach­haltige Inte­gra­tionen gestärkt werden. Zum Erreichen dessen, wurde ein Gleich­klang mit der Regelung des Dritten Sozi­al­ge­setz­buches hergestellt. 

Ein weiterer großer Anreiz im Rahmen des Bürger­geldes wird sein, das gering­qua­li­fi­zierte auf dem Weg zu einer abge­schlos­senen Berufs­aus­bildung gefördert werden sollen. Somit soll ihnen der Zugang zum Fach­kräf­te­markt sowie zum allge­meinen Arbeits­markt ermög­licht werden. Mit Einführung des Bürger­geldes erhalten Teil­neh­mende an einer Weiter­bildung im SGB II und SGB II Bezug, zukünftig eine Weiter­bil­dungsgeld in Höhe von 150,00 € monatlich. Die Prämi­en­re­ge­lungen für den erfolg­reichen Abschluss einer Zwischen- und Abschluss­prüfung hingegen, wurden abgeschafft. 

Es ist nunmehr durch die Neure­gelung im SBG II und SGB II möglich, bei Bedarf eine Umschulung im Rahmen einer geför­derten Weiter­bildung in drei Jahren zu besuchen. Im Rahmen von Hartz IV waren dies zwei Jahre. Des Weiteren wurde der Bürger­geld­bonus in Höhe von 75,00 € monatlich für die Teil­nahme an Maßnahmen einge­führt, welche für eine nach­haltige Inte­gration von beson­derer Bedeutung ist. 

Hierzu ist kurz und knapp mitzu­teilen, dass es für Bezie­hende von Bürgergeld keinen Anspruch mehr auf Über­gangsgeld während der Teil­nahme an Leis­tungen zur medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­tation gibt. 

Der Sinn des Bürger­geldes ist, dass es die Menschen, zur gesell­schaft­lichen Teilhabe befä­higen und die Würde des Einzelnen Menschen achten soll. Es soll möglichst unkom­pli­ziert und digital zugänglich sein. 

Weiterhin soll ein größeres „Mitein­ander“ geschaffen werden sowie mehr auf die einzelnen Lebens­si­tua­tionen von den Leis­tungs­emp­fängern einge­gangen werden. 

Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie aufgrund der Neue­rungen, jeglichen Bescheid durch einen Anwalt prüfen lassen. Der Anwalt kann Ihnen genau sagen, ob Ihr Leis­tungs­be­scheid korrekt ist und selbst­ver­ständlich bei Fehlern des Bescheides, recht­liche Schritte einleiten. 

Bürgergeld Bescheid prüfen - Onlinekanzlei

Prüfe deine Bürgergeld Sanktion 

Jobcenter Sank­tionen bei tausenden von Bürgergeld Bezie­he­rinnen und Beziehern sind rechts­widrig. Diese Sank­tionen resul­tieren oft aus eben­falls rechts­wid­rigen Einglie­de­rungs­ver­ein­ba­rungen. Die formellen Anfor­de­rungen an Einglie­de­rungs­ver­ein­ba­rungen und Sank­tionen sind hoch und werden von den Jobcentern oft nicht einge­halten. Prüfen Sie hier Ihre Sanktion beim Rechts­anwalt Sozialrecht…

Prüfe deine Bürgergeld „Bedarfsgemeinschaft”

Tausende von Bürgergeld Bescheiden sind rechts­widrig, weil das Jobcenter Sie fälsch­li­cher­weise als Bedarfs­ge­mein­schaft einordnet. Dadurch erhalten Sie vermin­derte Leis­tungen. Beispiel: Nicht jede Beziehung zwischen Mann und Frau ist eine Bedarfs­ge­mein­schaft. Oft haben Sie es in der Hand ob Sie eine Bedarfs­ge­mein­schaft sind oder nicht. Prüfen Sie Ihre Bedarfs­ge­mein­schaft jetzt…

Prüfe deine Bürgergeld Rückforderung 

Fordert das Jobcenter Geld von Ihnen? Das Jobcenter fordert aktuell von tausenden Bürgergeld Bezie­he­rinnen und Beziehern auch mittels Inkas­sofirmen (Mahnungen) Geld zurück. Nach Jahren wissen die Betrof­fenen gar nicht um welche Forderung es sich handelt. Oft sind die alten oder auch aktu­ellen Bescheide – soge­nannte Aufhe­bungs- und Erstat­tungs­be­scheide- rechts­widrig. Wir wissen wie Sie sich wehren können. Prüfen Sie die Recht­mä­ßigkeit der Rück­for­derung jetzt…

Türk Avukat Berlin Sozialrecht 

Bürgergeld ile problem­leriniz mi var? Jobcenter ile sorun mu yasi­yor­sunuz? Avuk­at­la­rimiz size ücretsiz yardımcı olacaktir. Türkce konusan avuka­timiz bulun­maktadir. Avukat´dan ücretsiz yardim: Sosyal Hukuku (Bürgergeld, Jobcenter). Daha fazla bilgi…

Unsere Preise

Kostenlose Erst­be­ratung und Vertretung im Sozialrecht
Kosten­über­nahme durch Bera­tungs­hilfe (BerHG)
Alle Rechts­ge­biete
Kosten­über­nahme durch Rechtsschutzversicherung
Erst­be­ratung im Fami­li­en­recht und Arbeits­recht ohne BerHG
max. 190€ netto

Arbeitsrecht und Familienrecht

Soforthilfe im Arbeitsrecht 

Wenn Sie vom Arbeit­geber gekündigt oder abge­mahnt wurden, garan­tieren wir Ihnen einen Termin bei einem Rechts­anwalt im Arbeits­recht innerhalb kürzester Zeit. Beachten Sie die Klage­frist von drei Wochen bei Kündi­gungs­schutz­klagen. Kurz­fris­tigen Termin mit vereinbaren…

Kostenlose Hilfe im Arbeitsrecht 

Die Rechts­be­ratung im Arbeits­recht ist für Arbeit­nehmer im Rahmen der Bera­tungs­hilfe (BerHG) immer kostenlos. Die Vertretung gegenüber dem Arbeit­geber erfolgt, wenn möglich, im Rahmen von Prozess­kos­ten­hilfe. Alle Infor­mation zum Kündi­gungen, Kurz­arbeit und anderen Themen finden Sie auf unser Arbeits­rechts­domain: Alle Infor­mation zum Arbeitsrecht

Kündigung im Arbeitsrecht? Ihre Rechte 

Viele Kündi­gungen sind unwirksam, weil zwin­gende Form­vor­schriften nicht einge­halten wurden. Hat der Arbeit­geber eine Kündigung ausge­sprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeits­ver­hältnis auch tatsächlich beendet ist. Infor­ma­tionen vom Rechts­anwalt zu unwirk­samen Kündigungen…

Hilfe im Familienrecht vom Anwalt im Familienrecht 

Wir helfen Familien die in Not geraten sind. Bei Schei­dungen, Sorge­recht und Umgangs­recht steht Anwältin im Fami­li­en­recht Astrid Ackermann an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen unsere lang­jährige Erfahrung an. Alle Infor­mation zum Familienrecht 

Zufriedene Mandanten

Das Team

Imanuel Schulz

Kanz­lei­gründer & Geschäftsführer
Rechts­ge­biete: Rechts­anwalt im Sozi­al­recht. Straf­recht und Medienrecht

„Ziel meiner Tätigkeit als Geschäfts­führer und Kanz­lei­gründer ist es, Rechts­dienst­leis­tungen allen Menschen unab­hängig vom Einkommen anzu­bieten. Selber war ich Hartz IV Empfänger nach dem Studium. Diese Erfahrung war prägend. Deshalb bin ich mit ganzem Herzen Anwalt im Sozialrecht.”

Ringo Knetsch

Anwalt im Sozi­al­recht und Arbeitsrecht
Rechts­ge­biete: Rechts­anwalt Sozi­al­recht und Arbeits­recht. Spezia­li­siert auf Arbeits­lo­sengeld – Bürgergeld. 

„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.”

Anja Wildeck

Anwältin für Familienrecht
Rechts­ge­biete: Fami­li­en­recht, Sozialrecht

„Eine vertrau­ens­volle und offene Zusam­men­arbeit, sowie mein fundiertes Fach­wissen bilden die Grundlage für eine erfolg­reiche Vertretung meiner Mandanten. Lebens­motto: ‚Die Sache hinter der man steht, hundert­pro­zentig zu vertreten.”

Anja Rudolph

Fach­an­wältin für Sozialrecht
Rechts­ge­biete: Sozi­al­recht (spezia­li­siert auf Arbeits­lo­sengeld, Bürgergeld (Hartz IV) & Grundsicherung)

„Als Fach­anwalt für Sozi­al­recht in Berlin helfe ich vielen Mandanten seit Jahren vertrau­ensvoll und erfolg­reich gegenüber dem Jobcenter in Berlin. Ich betreue seit 2008 haupt­sächlich Hartz IV Fälle. Diesen Erfah­rungs­schatz nutze ich fort­laufend für meine Mandanten.”

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