Prozessvollmacht gemäß § 81 ff. ZPO für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Die Vollmacht und Mandatsübernahme beinhalten insbesondere folgende Befugnisse und Bedingungen:

  1. Außergerichtlichen Interessenvertretung, insbesondere
    1. zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
    2. zur Akteneinsichtnahme bei Behörden, Gerichten u.a.
    3. zur Abgabe oder Entgegennahme von (auch einseitigen) Erklärungen
  2. Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten.
  3. Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers für die Beauftragung des Prozessbevollmächtigten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gegen Dritte, insbesondere gegen das Bewertungsportal oder den Bewertenden werden an den Prozessbevollmächtigten abgetreten. Die Abtretung wird vom Prozessbevollmächtigten angenommen. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen.
  4. Wir das Mandat im Rahmen einer Rechtschutzversicherung (RSV) übernommen, werden alle Kostenerstattungsansprüche gegen die RSV an den Bevollmächtigten abgetreten. Die Abtretung wird vom Prozessbevollmächtigten angenommen. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen. Hilfsweise wird zur Durchsetzung der Ansprüche gegen die RSV Prozessvollmacht zur Durchsetzung der Ansprüche erteilt.
  5. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
  6. Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen und Abgabe von Willenserklärungen.
  7. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.
  8. Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung.
  9. Einlegung und Rücknahme sämtlicher Rechtsmittel und zum Verzicht auf solche.
  10. Vertretung in Strafsachen, Ordnungswidrigkeiten und Ermittlungsverfahren im Rahmen der Befugnisse der StPO.