Unbearbeiteter Jobcenter Widerspruch – Untätigkeitsklage oder Einstweiliges Rechtsschutzverfahren


Hier sind Sie richtig, wenn Ihr Hartz IV Widerspruch durch das Jobcenter nicht bearbeitet wird. Durch unsere Onlineprüfung erhalten Sie eine sofortige erste Einschätzung.


Wiedersprüche muss das Jobcenter innerhalb von 3 Monaten bearbeiten


Empfänger Widersprüche müssen innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden. Überprüfungsanträge sind nach 6 Monaten zu bescheiden. Bei anderen Anträgen kann aufgrund der Dringlichkeit auch eine verkürzte Frist einzuhalten sein. Es ist zu prüfen ob eine Untätigkeitsklage oder ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Aussicht auf Erfolg hat.