Tipps & Tricks bei Hartz IV – Umgang mit dem Jobcenter


Die Durchsetzung Ihrer Rechten gegenüber dem Jobcenter als Hartz IV Empfänger hängt oft ganz erheblich von der Beweisbarkeit ab. Daran mangelt es oft in der Praxis. Hier finden Sie einige Tipps vom Rechtsanwalt zum Umgang mit Behörden, insbesondere dem Jobcenter.


Jobcenter Tipp Nr. 1: Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Dieser muss spätestens einen Monat nach Erhalt bei der Behörde ankommen. Den Widerspruch können wir für Sie schreiben.

Jobcenter Tipp Nr. 2: Unterlagen, Anträge und Widersprüche übergeben Sie am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung. Sie brauchen Nachweise, falls ein Schreiben verloren geht. Machen Sie sich immer vorher eine Kopie von Ihrem Schreiben.

Jobcenter Tipp Nr. 3: Anträge und Widersprüche nur schriftlich einreichen oder direkt bei der Behörde niederschreiben lassen!

Jobcenter Tipp Nr. 4: Ein Sachbearbeiter bewilligt etwas mündlich oder lehnt es ab? Schreiben Sie sich Datum, Uhrzeit, Namen, Zimmernummer und Gesprächsinhalt auf.

Jobcenter Tipp Nr. 5: Sie können auf eine schriftliche Entscheidung bestehen. Gemäß § 33 II SGB X haben Sie Anspruch darauf. Zudem lassen Sie sich den Gesprächsvermerk aus Verbissystem ausdrucken.

Jobcenter Tipp Nr. 6: Beantragen Sie Akteneinsicht, damit Sie den gleichen Kenntnisstand haben wie der Sachbearbeiter.

Jobcenter Tipp Nr. 7: Gehen Sie nicht alleine zum Jobcenter. Nehmen Sie einen Zeugen mit. Sie haben bei allen Gesprächen Anspruch auf einen Beistand, § 13 IV SGB X

Hier finden Sie wichtige Irrtümer über das Jobcenter.