Kostenübernahme Private Krankenversicherung – Jobcenter muss Zahlen
Hier sind Sie richtig, falls Sie ALG II / Hartz IV beziehen und Fragen zur Kostenübernahme einer privaten Krankenversicherung durch das Jobcenter haben.
SGB II – BSG VOM 18.01.2011 – Entscheidungen zur Privaten Krankenversicherung und Antragserfordernis
Jobcenter haben für private Krankenversicherung einzustehen.
Am 18.1.2011 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts zwei wichtige Entscheidungen getroffen:
Zunächst hat es die Auffassung vieler Sozial- und Landessozialgerichte bestätigt, dass Beiträge zu privaten Krankenkassen gegen den Gesetzestext in voller Höhe zu übernehmen sind. – B 4 AS 108/10 R –
Weiter wurde entschieden, dass ausnahmsweise ein Leistungsanspruch auch ohne Antrag entstehen kann, wenn pflichtwidrig unterlassen worden ist, den Leistungsbezieher zeitnah vor dem Ende des vorhergehenden Bewilligungszeitraums auf die Notwendigkeit der Beantragung von Leistungen hinzuweisen. – B 4 AS 29/10 R –