Rückforderungen von Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter


Tipp vom Rechtsanwalt: Viele Hartz IV Rückforderungen durch das Jobcenter sind falsch. Holen Sie sich jetzt Ihr Geld vom Jobcenter zurück!

Nutzen Sie unsere Onlineprüfung für Soforthilfe vom Anwalt.

In der Praxis haben wir festgestellt, dass viele Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Jobcenter falsch sind. Dies gilt gerade für Bescheide aus den Jahren 2005-2008:

• Nur ein Mitglied der BG erhält einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Richtig wäre, dass alle BG Mitglieder einen Bescheid erhalten.
• Der Zeitraum der Rückforderung ist unbestimmt: Es ist nur ein Rückforderungszeitraum benannt, obwohl es mehrere Bewilligungsabschnitte gab.
• Die Rückforderungsfrist ist abgelaufen (1 Jahr ab Kenntnis des Jobcenters)
• Falsche Rechtsgrundlage, warum zurückgefordert wird.
• Vertrauensschutz

Viele alte Bescheide & Rückforderungen des Jobcenters sind Falsch


Dies gilt besonderes für alte Bescheide, denn das BSG hat im laufe der Zeit div. Urteile erlassen, unter welchen Voraussetzungen zurückgefordert werden darf.

Ob auch Ihr Bescheid rechtswidrig ist, prüfen wir gerne kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die Jahresfrist des Überprüfungsantrages hier keine Anwendung findet, denn diese gilt nicht bei Rückforderungen von Leistungen. Daher kann man noch heute Rechtsmittel gegen alte Aufhebungs- und Erstattungsbescheide einlegen.

Tipp: Suchen Sie Ihre alten Aufhebungs- und Erstattungsbescheide heraus, beantragen Akteneinsicht oder lassen Sie sich eine Kopie der Bescheide aus der Akte vom Jobcenter geben.

Im besten Fall erhalten Sie dann Geld zurück vom Jobcenter oder die Forderung wird aufgehoben.


Anwaltliche Beratung zur Rückforderung durch das Jobcenter


Bitte beachten Sie, dass gerade bei Rückforderungen eine anwaltliche Beratung des Sachverhalts im Zusammenhang mit dem Bescheid für eine umfassende Prüfung erforderlich ist. Wir raten dringend zur persönlichen anwaltlichen Konsultation.