Google Bewertung löschen Anwalt Imanuel Schulz


Google Bewertungen


Google ist die mit Abstand am häufigsten verwendete Suchmaschine im Internet. Google hat weltweit einen Marktanteil von 87 Prozent und in Deutschland sogar einen von 95 Prozent. Das bedeutet, fast jeder Deutsche, der Suchmaschinen nutzt, arbeitet mit Google.
Menschen informieren sich mithilfe der Suchmaschine unter anderem über Alltagsthemen, Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen, Ärzte, Freiberufler und Restaurants oder Hotels. Um Unternehmen einschätzen zu können, nutzen Verbraucher gerne eine Google Bewertung.

Negative Google Bewertungen

Eine negative Google Bewertung kann jeder verfassen, der ein Google Plus Konto angelegt hat. Dieses ist kostenlos. Bewertungen werden bei Google in Form von Sternen abgegeben auf einer Skala von eins bis fünf. Eine 5-Sterne-Bewertung ist die beste Bewertung, die man erhalten kann. Die Google Bewertung kann durch eine Rezension ergänzt werden. Google veröffentlicht die Bewertung unter dem angegebenen Namen im Google Plus Konto. Anonyme Bewertungen lässt Google nicht zu.
Wenn Sie als Unternehmer eine negative Google Bewertung erhalten haben, sollten Sie dies daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine schlechte Google Bewertung kann Ihr Unternehmen schädigen.

Das Prüfverfahren von Google für Bewertungen:
Google prüft keine Bewertungen inhaltlich vor ihrer Veröffentlichung. Das Bewertungsportal geht davon aus, dass sich Nutzer an die Google Richtlinien und an das geltende Recht halten. Dies ist selbstverständlich aber nicht immer zutreffend.
Eine schlechte Google Bewertung mit einem oder zwie Sternen können bereits ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sein. Ist die Bewertung rechtswidrig, so kann man einen Anwalt beauftragen, diese Google Bewertung löschen lassen.
Google lehnt oft dann das Prüfverfahren ab, wenn keine Beschreibung zu der Bewertung verfasst wurde. Dies wird mit einem fehlenden Rechtsverstoß begründet. Google und auch andere Bewertungsportale müssen jedoch laut Gesetz Beschwerden zu negativen Bewertungen nachgehen. Schon dann, wenn es möglicherweise keinen Kontakt zwischen dem Bewerter und dem Unternehmen gegeben hat.
Der Verfasser ist in diesem Fall dazu verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben und den Kundenkontakt für Google zu erläutern. Passiert dies nicht, sollte die Google Bewertung normalerweise gelöscht werden.

Muss ich mir eine Google Bewertung gefallen lassen?

Ja. Laut Urteilen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2009 und 2014 (VI ZR 196/18 und VI ZR 358/13) müssen Ärzte, Unternehmen und Selbstständige mit Bewertungen leben. Denn diese fallen unter die Meinungsfreiheit, Art. 5 GG. Wenn Bewertungen jedoch gegen die Google-Richtlinien oder das Persönlichkeitsrecht verstoßen, dürfen und sollten sie entfernt werden.

Die Google Richtlinien:
Google hat die Google Richtlinien für Berichte und Fotos aufgestellt, die von Nutzern eingehalten werden müssen. Verboten sind:
Werbende Rezensionen, die nur Werbezwecken dienen.
Flasche Tatsachenbehauptungen. Diese gelten als Spam. Außerdem darf dieselbe Bewertung nicht mehrmals veröffentlicht werden.
Außerdem verboten: Erfahrungen anderer Personen oder Bewertungen zu schildern.

Persönlich angreifende Rezensionen:
Illegale Äußerungen bzw. gesetzeswidrige Google Bewertungen. Dies kommt am meisten vor. D.h. eine Aussage ist unwahr oder beleidigend.
Google erlaubt keine Bewertungen im Namen anderer Personen. Die Angaben des Bewerters müssen der Wahrheit entsprechen.
Die Google Bewertung darf keine personenbezogenen Daten und vertrauliche Informationen zu anderen Personen enthalten.
Diskriminierende Aussagen zu Personen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Geschlechts, des Alters, des Veteran Status oder der sexuellen Orientierung sind ebenfalls nicht erlaubt.

Wie sieht eine richtige Google Bewertung aus?

Diese soll nach Google „Informativ und aufschlussreich“ sein. Sie darf Unwahrheiten oder Lügen beinhalten. Die Bewertung soll „mit Respekt und Stil“ verfasst sein.

Beispiele unerlaubter schlechter Bewertungen im Internet

  • Eine Bewertung mit nur einem Stern eines tatsächlichen Kunden ohne Text: Diese Google Bewertung ist erlaubt.
  • Eine Google Bewertung mit nur einem Stern von jemandem, der nie Kunde war ohne Text: Diese Bewertung ist verboten.
  • Aussagen in einer Google Bewertung, die Phrasen wie „Jeder weiß, dass…“, „Das Unternehmen möchte doch nur…“, enthalten. Diese sind unwahr.
  • Beleidigende Aussagen in einer Google Bewertung: Das Unternehmen / die Person ist ein Betrüger.
  • Das Veröffentlichen eines Fotos mit einem beleidigenden Titel.

Mit unserer Kanzlei gegen eine negative Google Bewertung vorgehen

Erst wenn eine verbotene Google Bewertung vorliegt, werden wir das Bewertungsportal kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. In allen anderen Fällen ist unsere Prüfung für Sie komplett kostenfrei.
Es ist kein Termin erforderlich.
Fragen kostet nichts. Sie erreichen uns unter 030 29777433.

Bewertungen löschen

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