Wir helfen Menschen, die in Not geraten sind

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Die Gründung der Kanzlei Für Soziales Recht in Berlin geht auf das Jahr 2006 zurück. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Imanuel Schulz, setzte sich zum Ziel, die klassische Struktur der Rechtsanwaltskanzlei zu ändern. Rechtsanwalt Schulz möchte erreichen, allen Menschen, auch Geringverdienern oder Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, schnelle und kompetente rechtliche Hilfe im Sozialrecht anbieten zu können.

Seit der Gründung der Kanzlei wurden insgesamt 6 Zweigstellen in Berlin gegründet. Sie finden uns in Tempelhof-Schöneberg, Moabit, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und zweimal in Neukölln. Unsere Standorte sind meist in direkter Nähe zu den Jobcentern in Berlin.

In unseren Zweigstellen arbeiten insgesamt 15 auf das Sozialrecht spezialisierte Anwälte. Viele unserer Anwälte haben den Kurs zum Fachanwalt für Sozialrecht abgeschlossen.

Unsere Mandanten schätzen unsere Arbeit: Kein anderer Berliner Anwalt hat seit 2014 mehr 5 Sterne Bewertungen (über 100 positive Bewertungen) im Sozialrecht und Arbeitsrecht bei Anwalt.de erhalten (Anwalt.de Mitglied seit 2014). Bei Google haben wir aktuell ebenfalls über 60 positive Bewertungen.

 

Kosten einer Rechtsberatung im Sozialrecht


 

Als Kanzlei für Soziales Recht sind wir immer bestrebt, dass Ihnen durch unsere Beratung keine Anwaltskosten entstehen. Dies ist bei ALG II bzw. Hartz IV Empfängern regelmäßig der Fall.

Eine Erstberatung durch unsere Kanzlei erfolgt im Rahmen der Beratungshilfe, wenn Sie berechtigt sind, diese zu erhalten. Um Ihnen zu helfen, verzichten wir auf die 10 Euro Selbstbeteiligung. Somit ist für Bedürftige die Beratung durch unsere Kanzlei kostenlos.

Bei sozialgerichtlichen Verfahren beantragen wir für Sie weiterhin Prozesskostenhilfe.

Wenn wir keine Aussicht auf Erfolg in einer Sache sehen, und somit keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, sagen wir dies sofort. In diesem Fall müssten Sie die anfallenden Kosten im Rahmen des RVG selber zahlen.

Wir versprechen Ihnen, dass Sie bei uns keine Kostenüberraschung am Ende des Verfahrens erleben werden.

In einem sozialgerichtlichen Verfahren entstehen grundsätzlich für das Verfahren keine Gerichtskosten (außer bei Mutwilligkeit).

Wichtig: Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Hier ist im Vorfeld eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Mehr Infos zu den Kosten...

 

Rechtsberatung im Sozialrecht ohne Terminvereinbarung


 

Die Erfahrung unserer Anwälte im Sozialrecht hat gezeigt, dass ein erstes Vorgespräch mit einem Anwalt für Sie und den Rechtsanwalt selbst hilfreich ist, damit der Fall richtig vorbereitet werden kann.

Selbst wenn wir Ihnen nicht helfen können, wissen Sie dann zumindest zuverlässig, dass und warum das JobCenter im Recht ist, oder ob vorher noch weitere Schritte durch Sie selbst unternommen werden müssen.

Am Dienstag, Donnerstag und Freitag brauchen Sie am Standort Kunigundenstr. 1 in Tempelhof  (100 m vom Jobcenter Tempelhof-Schöneberg entfernt) zwischen 9-13 Uhr keinen Termin. Ein Rechtsanwalt im Sozialrecht prüft umgehend, ob und wie Ihnen geholfen werden kann.

Gleiches gilt für den Standort in der Karl-Marx-Str 108 in 12043 Berlin. Am Montag und Mittwoch können Sie ohne Termin von 10 bis 13 Uhr vorbeikommen.

An den anderen Standorten in Berlin versuchen wir diesen Service auch anzubieten, können aber nicht immer garantieren, dass ein Rechtsanwalt im Sozialrecht Sie persönlich begrüßen kann. Das Sekretariat wird aber, falls erforderlich, mit dem Rechtsanwalt Rücksprache halten, wie vorgegangen werden soll.

Unsere Kontaktinformationen im Überblick

 

Rechtliche Kompetenz, Fachanwalt für Sozialrecht, Distanz zum Jobcenter


 

Inzwischen ist die Rechtsanwaltskanzlei Imanuel Schulz in Berlin mit mehreren Standorten an  Berliner JobCentern vertreten. Unsere Anwälte sind auf das Sozialrecht spezialisiert. Um unseren Mandanten bestmöglich helfen zu können, legen wir hohen Wert auf Weiterbildung, wie z.B. den Fachanwalt Für Sozialrecht. Wir kennen die Probleme der Betroffenen und wir kennen die Strukturen im Jobcenter.

Dabei legen wir darauf Wert, dass immer die nötige Distanz zum JobCenter gewahrt wird. Ziel ist es, dem Mandanten zu helfen und nicht dem Jobcenter.

Den Jobcentern ist unsere Position bekannt und sie begegnen uns mit dem nötigen Respekt. Als wir beispielsweise die Kanzlei im Innenhof des JobCenters Tempelhof-Schöneberg eröffneten, gab es im betroffenen JobCenter "Unruhe unter den Mitarbeitern", so der Pressesprecher gegenüber RA Schulz.

 

Hartz-IV Notfalldienst


 

In dringenden Fällen bekommen Sie nach einer SMS mit dem Stichwort „Notfall“ sofort einen Rückruf mit ersten Handlungsempfehlungen und gegebenenfalls einen Termin in einer unserer Zweigstellen in Berlin:

0178 - 71 40 154 Stichwort: „Notfall“

Mehr Infos zum Notfalldienst

 

Standortauswahl und Werbung


 

Unsere Kanzlei für soziales Recht war die erste in Berlin, die sich in unmittelbarer Umgebung zum JobCenter niederließ, um bei Problemen im Umgang mit der Behörde zu helfen. Dieses Prinzip haben wir beibehalten, um dort helfen zu können, wo die Probleme entstehen: am Jobcenter.

Um Sie zu erreichen, machen wir auch mit Flyern und Plakaten Werbung vor den Jobcentern Berlins. Dies wird von JobCentern und Rechtsanwaltskollegen mit Argwohn betrachtet.

Wir halten es jedoch für wichtig und für notwendig, Menschen dort über ihre Rechte aufzuklären, wo sie die Möglichkeit haben, davon Kenntnis zu nehmen. Dies tun wir genau dort, wo Rechte seit 2006 massenweise  missachtet werden (vgl. Klagestatistik zu Erfolgsstatistik bei Verfahren gegen JobCenter): am Jobcenter. Rechtsanwälte, als Teil der Rechtsordnung, haben daher die Pflicht als Korrektiv dagegen zu wirken und Waffengleichheit zu schaffen.

Beispielsweise wird eine Wirtschaftskanzlei ihren Standort auch mit Bedacht wählen und sich dort niederlassen, wo es für die Mandantschaft sinnvoll ist und wo diese es erwartet. Deshalb befinden sich viele renommierte Wirtschaftskanzleien am Potsdamer Platz oder in der Friedrichstr. Dieser Standort wäre für unsere Mandanten und den wirtschaftlichen Erfolg unserer Kanzlei wohl eher nicht sinnvoll.

Es gibt im Leben selten die Möglichkeit, das Richtige zu tun. Gerade als Rechtsanwalt ist man meistens Vertreter anderer Interessen oder Meinungen. Nicht immer befindet sich ein Rechtsanwalt auf der moralisch richtigen Seite. Aufgrund unseres Schwerpunktgebietes ist dies anders, denn wir können mit Überzeugung sagen, dass wir das Richtige machen und dass wir Menschen in Not helfen.

Unsere Flyer waren von Anfang an Hilfe zur Selbsthilfe: Wir machen nicht nur Werbung für unsere Dienstleistung, sondern  geben auch Hilfestellung im Umgang mit dem JobCenter.

Der Argwohn rührt auch aus der weit verbreiteten Falschinformation, dass Rechtsanwälte nicht werben dürften. Das ist falsch. Im Gegenteil, § 43 b BRAO erlaubt Werbung: § 43b BRAO Werbung

Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Auch die Rechtsanwaltskammer Berlin hat bereits mehrfach bestätigt, dass unsere Werbung der Berufsrechtsanwaltsordnung gemäß § 43b entspricht und damit nicht zu beanstanden ist.

Demnach steht jedem Kollegen frei, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten der Anwaltswerbung zu nutzen. Wir tun dies und werden uns auch in Zukunft nicht beirren lassen.

Es sollte Aufgabe der Rechtsanwaltschaft sein, die Informationsfreiheit zu fördern. Jede breitenwirksame Rechtsberatung  zur Aufklärung über Rechte ist zu begrüßen. Dazu gehören dann aber auch alle Gestaltungen der Werbung, wie z. B. mit Flyern, Plakaten und das Internet.

Interessanterweise sind wir nicht mehr die Einzigen, die vor dem JobCenter werben. Auch andere Kollegen verteilen inzwischen ihre Flyer vor den Jobcentern Berlins.