Mietpreisbremse & Mietrecht – Die Tricks der Vermieter


Die Mietpreisbremse soll insbesondere Mieter davor schützen, dass der Vermieter die Kaltmieten bei der Neuvermietung unbegrenzt erhöht. Im Folgenden finden Sie die Tricks der Vermieter um dies zu umgehen.


Mieterhöhung durch Staffelmiete


Um eine Erhöhung der Miete auch über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben, werden viele Vermieter mit Inkrafttreten der Mietpreisbremse eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren, denn für diese Verträge gilt die Neuregelung noch nicht. So ist es den Eigentümern erlaubt, die Miete kontinuierlich um einen bestimmten Prozentsatz (Staffelmiete) oder entsprechend dem Index der Lebenshaltungskosten (Indexmiete) zu steigern.


Erhöhte Miete nach Modernisierung


Ebenso wie Neubauten sind auch umfassend modernisierte Immobilien von der neuen Regelung ausgeschlossen. Da zum Beispiel die energetische Sanierung ohnehin vom Staat gefördert wird, nehmen viele Eigentümer dies zum Anlass, sich einen Teil der Modernisierung finanzieren zu lassen und im Anschluss die Mieten hochzuschrauben. Auf diese Weise wird die Mietpreisbremse effektiv ausgebremst.


Möblierte Wohnungen Vermieten


In den letzten Jahren eher bei Studenten oder denjenigen angesagt, die nur vorübergehend in eine Stadt ziehen, könnte das Prinzip des „möblierten Wohnens“ dank der Mietpreisbremse wieder einen enormen Aufschwung bekommen. Denn entsprechend eingerichtete Wohnungen bleiben von der neuen Regelung unberührt. Viele Vermieter werden sich also überlegen, ob sie nicht künftig auf dieses lukrative Modell umsteigen und Geschäftsleuten oder Neuzugezogenen teure Interims-Wohnungen anbieten, deren Mietpreis durch die Bremse nicht gedeckelt wird.


Mieten im Vorfeld erhöhen


Vielerorts vermieten sie ihre Wohnungen oder Häuser schon jetzt zu extrem hohen Preisen, da sie die Mieten nach der Einführung des Gesetzes erstmal nicht anheben dürfen. Diese Torschlusspanik führt dazu, dass die ortsübliche Vergleichsmiete, die durch die Mietpreisbremse bei neuen Verträgen um maximal zehn Prozent übertroffen werden darf, noch einmal kräftig ansteigt.

Wir können bei Mieterhöhung helfen


Von vielen Kritikern wird das neue Gesetz als zahnloser Tiger bezeichnet. Denn der Vermieter kann auch weiterhin Mondpreise verlangen. Erst wenn ein Mieter dagegen klagt, muss er die Miete anpassen. Strafen oder Sanktionen hat er allerdings nicht zu befürchten. Darum werden viele Eigentümer auf das Unwissen ihrer Mieter setzen und einfach weitermachen wie bisher.

Bisher gibt es keine Erfahrungswerte, wie die Rechtsprechung auf die Umgehung der Mietpreisbremse reagieren wird, aber schon jetzt ist abzusehen, dass das verbraucherfreundliche Mietrecht Chancen bietet Ihr Recht als Mieter durchzusetzen.

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