Übernahme von Heiz- & Betriebskosten durch das Jobcenter
Sie müssen als Hartz IV Bezieher Heizkosten nachzahlen? Das Jobcenter lehnt die Heizkosten Übernahme ab, weil die Wohnung unangemessen ist? Das muss kein Problem sein. Die Richtlinien der KdU ist nicht bindend!
Voraussetzung zur Übernahme von Heiz- und Betriebskosten
Voraussetzung für die Heizkosten Übernahme ist, dass Ihre Wohnung angemessen ist. Dies bemisst das Jobcenter fälschlicherweise nach den Richtlinien über die KdU:
Angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung wie sie das Jobcenter vorgibt:
Haushaltsgröße Bruttowarmmiete:
1-Personen-Haushalt 378,00 Euro
2-Personen-Haushalt 444,00 Euro
3-Personen-Haushalt 542,00 Euro
4-Personen-Haushalt 619,00 Euro
5-Personen-Haushalt 705,00 Euro
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50,00 Euro.
ABER: Die angemessen Miete bemisst sich nicht nach starren Sätzen, wie angenommen. Die allgemein bekannten Sätze sind nicht bindend :
Bei diesen KdU Zahlen handelt es sich um Fachanweisungen für die Behörde. Diese sind aber für keinen Richter bindend. Der Richter am SG ermittelt die angemessen KdU nach der sogenannten Produkttheorie:
Berechnung der angemessenen Miete durch das Jobcenter
Aufwendungen für eine Wohnung ist nach der so genannten Produkttheorie in drei Schritten zu prüfen:
Nach der in einem ersten Schritt vorzunehmenden Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgrößen und des Wohnungsstandards wird in einem zweiten Schritt festgelegt, auf welche konkreten räumlichen Gegebenheiten als räumlichen Vergleichsmaßstab für die weiteren Prüfungsschritte abzustellen ist. Anschließend ist zu ermitteln, wie viel für eine nach Größe und Standard abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung auf dem für den Hilfebedürftigen maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzuwenden ist. Dabei ist nicht nur auf die tatsächlich am Markt angebotenen Wohnungen abzustellen, sondern auch auf vermietete Wohnungen. Nach der Produkttheorie müssen nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße, Wohnungsstandard – ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet angemessen sein, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt.
Das muss keiner verstehen. Entscheidend ist eigentlich vielmehr, dass man sich in Grenzfällen seine angemessene Miete vom von einem Fachmann anhand der Produkttheorie ausrechnen lassen sollte. Dies kann extreme Auswirkungen auf Ihr Leben haben.
Negative Auswirkungen der angemessenen Miete
Die Beurteilung, ob die KdU angemessen sind kann zu vielen teilweise existentielle Folgeentscheidungen führen:
• Darlehen Miete
• Betriebskostennachzahlung
• Kaution
Deshalb kommt es hier teilweise auf jeden gewonnen Euro an.
Zur Klarstellung:
Die Produkttheorie muss kein Vorteil sein, aber die Berechnung kann ergeben, dass die Wohnung angemessen ist obwohl sie 30 Eur über dem Richtwert der Behörde liegt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Nachzahlung / Guthaben bei Jahresabrechnungen
Zu Nachzahlungen sind zwei Entscheidungen zu nennen. Betriebskostennachzahlungen sind als Bedarf im Monat ihrer Fälligkeit anzuerkennen. In der Entscheidung B 4 AS 12/10 R hat das BSG dieses bestätigt und ergänzt, dass auch Nachzahlungen für unangemessen teure Wohnungen voll zu übernehmen seien, wenn sie vor oder innerhalb des Ablauf des Kostensenkungsverfahrens entstanden sind. Dies gilt auch für nicht mehr bewohnte Wohnungen. (B 4 AS 9/11 R)
Guthaben im Bereich des Haushaltsenergie sind Einkommen, dass aber nicht angerechnet werden darf, wenn es aus SGB II-Leistungen angespart wurde. (B 14 AS 118/10 R) Dies ist sicherlich eine Entscheidung, die noch manche schwierigen Folgeprobleme generiert (was passiert, wenn das Guthaben teilweise aus SGB II-Leistungen angespart wurde? …)