Rechtsfolgen unrichtiger Angaben bei Hartz IV Bezug


Hier Sind Sie richtig, wenn Sie als Hartz IV Bezieher unrichtige Angaben gegenüber dem Jobcenter gemacht haben. Durch unsere Online Vorprüfung, erhalten Sie eine sofortige Einschätzung durch einen unserer Anwälte zu den möglichen Rechtsfolgen der unrichtigen Angaben.


Die Rechtsfolgen unrichtiger Angaben


1. Ist dem Sozialleistungsträger durch die unrichtigen oder unvollständigen Angaben auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, wurden also Hartz IV Leistungen zu Unrecht ausbezahlt, liegt keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern es kommt schon eine Straftat in Betracht, namentlich Betrug gemäß § 263 StGB.

2. Sofern keine vorliegt, kann aber eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Dann kann ein Bußgeld erlassen werden. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens spielt es keine Rolle, ob dem Sozialleistungsträger auch ein Schaden entstanden ist. Es reicht aus, dass Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht wurden.