Anwalt Sozialrecht: Kostenlose Rechtsberatung vom Rechtsanwalt im Sozialrecht in Berlin
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Sie empfangen Hartz IV und haben ein Problem mit dem Jobcenter? Als Kanzlei Für Soziales Recht sind wir auf Fälle aus dem Sozialrecht / Hartz IV spezialisiert. Wir beschäftigen an unseren 6 Standorten in Berlin 15 auf das Sozialrecht spezialisierte Anwälte. Um unseren Mandaten bestmöglich helfen zu können, legen wir hohen Wert auf ständige Fortbildung, wie z.B. den Fachanwalt Für Sozialrecht.
Bei folgenden Fällen können wir Ihnen eine umgehende und kostenlose Rechtsberatung zusichern.
- Sie wünschen die Überprüfung Ihres Hartz IV Bescheides, weil Sie glauben das dieser rechtswidrig ist?
- Das Jobcenter fordert von Ihnen Geld zurück?
- Das Jobcenter zahlt Ihre Leistungen nicht oder Sie haben eine Sanktion erhalten?
- Ihre SGB II Leistungen werden vom Jobcenter nicht oder nicht vollständig bewilligt?
- Sie erhalten vom Jobcenter nicht die volle Miete und/oder haben Mietschulden.
Was uns im Sozialrecht / Hartz IV auszeichnet
- Wir haben Erfolg für unsere Mandaten: Wir gewinnen täglich Widersprüche, einstweilige Rechtsschutzverfahren und Klagen
- Die Kanzlei Imanuel Schulz ist seit 11 Jahren spezialisiert auf den Hartz IV und Sozialrecht
- Keine andere Kanzlei in Berlin reicht laut Informationen der Bild-Zeitung mehr Klagen ein. Dadurch haben wir Erfahrung und kennen und erkennen die Probleme in ihrem Fall.
- Wir nutzen die Kontakte zum Sozialgericht und zu den Jobcentern mit der nötigen Distanz
- 15 Rechtsanwälte tauschen ihre Erfahrung aus
Garantiert kostenlose Rechtsberatung
Wir stellen Ihnen garantiert keine Rechnung, wenn wir Sie gegenüber dem Jobcenter im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren vertreten:
- Kostengarantie: Jeder Widerspruch, den wir für Sie einlegen, ist für Sie kostenlos, wenn Sie ALG II (Hartz IV) beziehen, kein oder geringes Einkommen beziehen. In diesem Fall nehmen wir den Fall nur auf Beratungshilfebasis (BerHG) an. Wir tragen das Risiko, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen oder die Kosten vom Jobcenter zu erhalten. Vgl. Kosten im Sozialrecht…
- Vertretung über Beratungs- und Prozesskostenhilfe (gerichtlich).
- Kostenlose Beratung. In dringenden Angelegenheiten ist sofortige Terminvergabe möglich, auch ohne Beratungshilfeschein.
- Keine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro im Rahmen der Beratungshilfe.
- Wir beantragen in aussichtsreichen Fällen die Beratungshilfe für Sie, dann müssen Sie nicht zum Amtsgericht. Bitte fragen Sie uns.
- Wir Informieren Sie jederzeit über alle Kostenfragen, damit Sie sicher sein können, dass Sie kein Kostenrisiko tragen.
Soforthilfe im Sozialrecht / Hartz IV
- Hilfe ist nicht weit. Sie finden uns an 5 Standorten in Berlin.
- NEU: Online Vorprüfung Ihrer Angelegenheit, ob ein Termin für Sie Sinn macht: Onlineprüfung
- Rechtsanwaltssprechstunde – Kein Termin erforderlich: Ihre rechtliche Angelegenheit im SGB II wird vom Anwalt sofort geprüft.
Alg II / Hartz IV Fachkompetenz
- An allen Standorten arbeiten 15 Rechtsanwälte, die sich auf Hartz-IV Probleme seit mehreren Jahren spezialisiert haben.
- Seit 2006 haben wir Erfahrung aus tausenden von Verfahren gegen Deutschlands Jobcenter
- Regelmäßige Fortbildung, u.a. durch Fachanwaltskurse im Sozialrecht, ist selbstverständlich.
- Zudem nutzen wir unsere Kontakte für unsere Mandanten zu den Jobcentern und den Sozialrichtern mit der nötigen Distanz.
Ablauf einer Rechtsberatung im Sozialrecht
1. (keine) Post vom Jobcenter…
Am Anfang steht meistens der Bescheid des Jobcenters. Wenn Sie glauben, dass Ihr Bescheid falsch ist, dann melden Sie sich bei uns. Gleiches gilt wenn Sie keinen Bescheid haben.
Achtung: Oft ist für dem juristischen Laien der Fehler nicht zu erkennen im Bescheid.
Bitte Fragen Sie uns.
2. Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns
- telefonisch in der Kanzlei zum Beispiel unter 03080575114
- in Notfällen per SMS unter 0178 71 40 154
- in der Kanzlei vor Ort zu den Öffnungszeiten
- per Email über unser Kontaktformular
- über unser themenbezogenes Onlineformular
3. Termin
Sie erhalten von unserem Sekretariat schnellstmöglich einen Temin. Dabei werden Dringlichkeit, Ortsnähe zur Kanzlei und Expertise des Anwalts berücksichtigt.
Folgende Unterlagen werden wir regelmäßig für die Bearbeitung benötigen.
- Alle Bescheide und Unterlagen die relevant sein könnten
- Falls von uns angefordert einen Bertungshilfeschein
- Einkommenverhältnisse der letzen drei Monate mit Nachweisen in Form von Kontoauszügen und den Mietvertrag. Diese Unterlagen sind für den Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe notwendig.
4. Beratung im Sozialrecht
Sie werden von uns beraten, welche Möglichkeiten bestehen um Ihr Problem zu lösen. Im Termin nehmen wir uns soviel Zeit wie notwendig. Egal ob es um einen Bescheid geht oder um zehn . Nur wenn eine Gesamtschau der rechtlichen Situation vorgenommen wird, kann eine Strategie zum weiteren vorgehen entwickelt werden.
Wir legen keine sinnlosen Klagen oder Widersprüche ein.
5. Vertretung gegenüber dem Jobcenter
Wir legen Widerspruch mit ausführlicher und sachverhaltsbezoger Begründung ein.
Soweit erforderlich wird vorher Akteneinsicht beim Jobcenter beantragt.
Sofern das Jobcenter noch nicht gehandelt hat, weil Sie zum Beispiel noch keine Leistungen beziehen, fordern wir das Jobcenter mit Fristsetzung auf, Ihren Antrag auf Sozialleistungen zu bescheiden.
6. Klage oder einstweilige Verfügung
Oft ist ein Widerspruch oder eine Mahnung gegenüber dem Jobcenter nicht ausreichend. Dann hilft als letzte Instanz das Sozialgericht. Die Richter am Sozialgericht haben meistens ein gutes Gespür für den Sachverhalt und die rechtliche Problematik. Trotz Überlastung der Sozialgerichte haben wir spätestens hier oft Erfolg für den Mandanten.
Prüfen Sie Ihr Problem jetzt in der Onlineprüfung – Kostenlos und unverbindlich.
Sie beantworten die Fragen, wir prüfen kostenlos und rufen Sie zurück.
Wichtige Information zu Hartz 4
Hartz IV – Leistungen
Sie haben Einen Notfall und brauchen sofort Hilfe
Ihr Antrag auf Hartz IV wurde abgelehnt
Sie haben eine Rückforderung von Leistungen erhalten
Ihr Widerspruch / Antrag wird nicht bearbeitet
Hartz IV – Wohnung
Sie haben Miet- Gas- oder Stromschulden
Sie möchten Umziehen doch das Jobcenter verweigert die Zusicherung und Kostenübernahme
Ihre Miete wird nicht in voller Höhe übernommen
Sie wurden einer Wohngemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft zugeordnet